Schon beim Prozessauftakt vor dem Stuttgarter Landgericht steuert das Verfahren gegen die Tower-Erbauer auf eine hinter verschlossener Türe ausgehandelte Einstellung zu.
Millionenpleite statt Luxus-Lofts: Fast zehn Jahre lang haben frustrierte Wohnungskäufer und geprellte Investoren gehofft, dass den Erbauern des Fellbacher Mega-Towers doch noch der Prozess gemacht wird. Durch die Insolvenz der Projektentwickler hatte sich schließlich nicht nur der Traum vieler Menschen von den eigenen vier Wänden als Luftnummer entpuppt. Wer in die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelte Anleihe für den 107 Meter hohen Wohnturm investiert hatte, musste auch teils sechsstellige Beträge in den Wind schreiben.
Kein Wunder also, dass die Nachricht von der Anklageerhebung gegen Michael G. Warbanoff und seinem Sohn Mark bei vielen Tower-Betroffenen für Genugtuung gesorgt hat. Doch jetzt scheint das mit Spannung erwartete Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts beendet, bevor es richtig ins Laufen kommt. Hinter Gittern, so viel ist klar, werden die Tower-Erbauer weder wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung noch wegen der mutmaßlichen Marktmanipulationen landen.
Die Vorwürfe wären ohne Schuldeingeständnis vom Tisch
Im Gegenteil: Nach Lage der Dinge wird es im Prozess um das bundesweit für Schlagzeilen sorgende Pleite-Projekt noch nicht mal eine Verurteilung geben. Denn bereits am ersten Verhandlungstag zeichnete sich ab, dass bei der juristischen Aufarbeitung der Vorwürfe eine Abkürzung gesucht werden soll. Das Verfahren gegen das aus Esslingen stammende Vater-Sohn-Duo steuert auf eine vorzeitige Einstellung gegen eine Geldauflage zu – wenn die Prozessbeteiligten dem zum Prozessauftakt ausgehandelten Deal zustimmen sollten.
Den Weg für den juristischen Bypass macht die Strafprozessordnung frei. Unter Paragraph 153a ist eine Lösung formuliert, die vor allem bei Wirtschaftsstrafsachen zeitraubende Mammutverfahren verhindern soll. Für die Ermittlungsbehörden birgt sie den Charme, dass der tatsächliche Sachverhalt mit Blick auf die Prozessökonomie nicht bis ins letzte Detail geklärt werden muss. Und auch wer auf der Anklagebank sitzt, hat einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Bei einer Verfahrenseinstellung ist ein juristischer Vorwurf auch ohne ein Schuldeingeständnis vom Tisch – weshalb trotz der Geldauflage kein Vorstrafen-Eintrag ins Führungszeugnis droht.
Für die berufliche Karriere von Michael G. Warbanoff, Jahrgang 1946, dürften derlei Spitzfindigkeiten zwar keine große Rolle mehr spielen. Der Tower-Erfinder, Diplom-Ingenieur und im Gerichtssaal am Donnerstag hinter einem großen silbernen Aktenkoffer verschanzt, hat sich mit seinen bald 80 Jahren aus dem Geschäftsleben zurückgezogen. Bei seinem Sohn Mark, Jahrgang 1979 und als Unternehmensberater unterwegs, hätte eine rechtskräftige Verurteilung durch das mit dem Richterspruch verbundene Geschäftsführungsverbot hingegen weit reichende Konsequenzen.
Dass der Vorschlag einer Einstellung des Verfahrens bei dem Vater-Sohn-Duo auf offene Ohren stoßen dürfte, liegt deshalb auf der Hand – abhängig von der Höhe der Geldauflage, versteht sich. Beim Prozess gegen den Fellbacher Immobilienunternehmer Harald Panzer beispielsweise, vor zwei Jahren wegen geringer Schuld ebenfalls nach Paragraph 153a eingestellt, war die Staatsanwaltschaft Stuttgart in die Vollen gegangen und hatte 1,8 Millionen Euro für den Ersatz eines Urteilsspruchs gefordert. Nach wochenlangem Feilschen, übrigens ebenfalls vor der 11. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, einigten sich die Prozessbeteiligten auf 1,1 Millionen Euro – ein Betrag, den der Wohninvest-Mogul an zwei Dutzend gemeinnützige Organisationen abstottern musste.
Doch zurück zum Tower-Prozess: Auch die Staatsanwaltschaft könnte durchaus ein Interesse an einer Abkürzung des Verfahrens haben. Denn dass es wegen der angeblichen Insolvenzverschleppung auch zu einer Verurteilung kommt, gilt als keineswegs sicher. In einer ersten Einschätzung sprach der Vorsitzende Richter Klotz am Donnerstag zwar von „stimmigen Ermittlungen“. Er ließ aber nicht unerwähnt, dass es sich aus Sicht der Strafkammer um einen „atypischen Insolvenzfall“ handelt – weil trotz der drohenden Zahlungsunfähigkeit immer wieder Geld in die Kasse kam und die Baufirma Baresel als Generalunternehmer über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten beim Tower-Bau offenbar stets im Bilde war.
Neben der aufwendigen Beweisführung fällt aus Sicht des Landgerichts bei der Arbeit der Ermittlungsbehörde außerdem die bemerkenswert lange Verfahrensdauer ins Gewicht. Weil die mutmaßliche Insolvenzverschleppung bereits von 2016 datiert und zwischen Ermittlungsstart und Anklageerhebung mehr als fünf Jahre ins Land gezogen sind, droht im November offenbar sogar die Verjährung der Vorwürfe.
War Bummelzug-Tempo der Ermittler zu belastend für die Angeklagten?
Mehr noch: Geprüft werden müsste aus Sicht der Strafkammer, ob wegen des Bummelzug-Tempos bei der Staatsanwaltschaft möglicherweise sogar ein rechtsstaatswidriges Fehlverhalten vorliegt – und das Vater-Sohn-Duo wegen der psychischen Belastung durch ein über Jahre in der Schwebe hängendes Verfahren eventuell sogar finanziell entschädigt werden müsste. Richter Klotz jedenfalls sprach am Donnerstag von „Verzögerungen, die zu einer finanziellen Kompensation führen könnten“ – kein Verhandlungsergebnis, nach dem sich ein Staatsanwalt die Finger schleckt.
Die mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Schöffen besetzte Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wiederum könnte sich bei einem Deal eine umfangreiche Beweisaufnahme zum mittlerweile fast zehn Jahre zurückliegenden Ablauf der Insolvenzanmeldung sparen – mit einem vorzeitig eingestellten Verfahren würden mutmaßliche Erinnerungslücken und der Kampf mit kaum noch zu klärenden Detailfragen keine Rolle mehr spielen. „Die Kammer würde sich einer schnellen Erledigung des Verfahrens nicht verschließen“, hieß es am Donnerstag nach der Verlesung der Anklageschrift vom Richtertisch.
Bisher sind bis Mitte Juli allein elf Verhandlungstage angesetzt, eine Fortsetzung des Verfahrens nach der Sommerpause erschien im Vorfeld zumindest denkbar. Jetzt wurde bereits der von großem Medieninteresse begleitete Prozessauftakt nach wenigen Minuten für Gespräche über einen Deal unterbrochen. Hinter verschlossener Türe tauschten sich Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger und Richter im Anschluss über eine vorzeitige Einstellung aus.
Ein konkretes Ergebnis liegt zwar bisher nicht vor, auch weil sich die Ermittlungsbehörde eine Verkürzung erst intern absegnen lassen müsste. Doch der Prozess um den Fellbacher Pleite-Tower scheint vom Tisch, bevor er richtig begonnen hat.