Tatort Königstraße: In dieser Passage gab es im Sommer 2024 den blutigen Messerangriff. Foto: red/Wolf-Dieter Obst

Der Prozess um den Messerangriff in der oberen Königstraße im Sommer 2024 wird wohl in die Verlängerung gehen – bis in den Juni hinein. Was lässt sich den drei Brüdern eines polizeibekannten Familienclans bei der Tat mit drei Verletzten nachweisen?

Der Prozess um einen Messerangriff auf Passanten am 30. Juli 2024 in der Königstraße in der Innenstadt steckt voller Widersprüchlichkeiten – auch am elften Verhandlungstag. So soll das mutmaßliche Tatmesser in einem Wäschekorb gelegen haben, bevor es ins Labor der DNA-Spezialistin im Landeskriminalamt kam. Ein Klappmesser mit Haaren und Fasern – aber ohne Blut und ohne nachweisbare DNA-Spuren der Opfer. „Es kann natürlich abgewaschen oder abgewischt worden sein“, sagt die 42-jährige Diplom-Biologin. Das Messer wird laut Anklage dem ältesten der 17, 23 und 27 Jahre alten Brüder zugeordnet. Der will es aber laut eigener Aussage auf der Flucht weggeworfen haben. Wer hätte es dann sauber gemacht?

 

Unzählige DNA-Analysen aus Blut- und Hautabriebspuren führen oft nur zu Wahrscheinlichkeiten. Die DNA-Spezialistin spricht im Prozess vor der 3. Strafkammer des Landgerichts mal von einer Trefferquote von eins zu 70 Trilliarden, mal von fehlenden Merkmalen. Dass die 23 und 27 Jahre alten Angeklagten wirklich Brüder sind, steht laut Untersuchungen immerhin außer Zweifel. Und dass die beiden zugleich ihre DNA-Spuren am lebensgefährlich verletzten Opfer hinterlassen haben, ist für die Wissenschaftlerin am wahrscheinlichsten. Mit einer 30 Billionen höheren Quote.

Stich in Bauch und Gesäß „konkret lebensgefährlich“

Höchstwahrscheinlich hätte ein damals 37-jähriges Opfer auch sterben können – wäre ihm nicht mit einer Not-OP geholfen worden. Die gerichtsmedizinische Sachverständige stellte fest, dass die Stiche in Bauchhöhle und Magenwand, aber auch ins Gesäß mit der Verletzung einer Arterie „konkret lebensgefährlich“ gewesen seien. Den 37-Jährigen hatte es am schlimmsten getroffen. Seine zur Tatzeit 47 und 25 Jahre alten Begleiter waren mit leichteren Stichverletzungen davongekommen. Sie waren am 30. Juli 2024 mit den drei Brüdern, Angehörige einer wegen Gewaltdelikten bereits hinlänglich polizeibekannten syrischen Großfamilie, in der Fußgängerzone in Streit geraten.

Vor wenigen Tagen hatten die drei Angeklagten ihr Schweigen gebrochen und Angaben zu den Vorwürfen gemacht. Zwei ließen ihre Verteidiger sprechen, der 23-Jährige äußerte sich selbst. Die ebenfalls syrischstämmigen Widersacher hätten sie und ihre Schwester provoziert, sagte er – mit bösen Blicken und blöden Sprüchen. Er selbst will kein Messer gesehen haben, weil er vom 37-jährigen Opfer in den Schwitzkasten genommen worden sei.

Familienoberhaupt dreht vor dem Gericht um

Die syrische Flüchtlingsfamilie steht bereits seit Monaten im Fokus der Behörden. Ein vierter Bruder wurde Ende September 2024 wegen einer Messerstecherei am Mailänder Platz zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Ein fünfter Bruder in einem anderen Verfahren wegen Bedrohung und Nötigung zweier Mädchen zu zwei Jahren Haft.

Auch das 44-jährige Familienoberhaupt hat einige Polizeieinträge. Hatte er sich in der Vergangenheit in den Medien über eine Mitschuld der Behörden beklagt, gibt er sich inzwischen zurückhaltender. Im Zeugenstand der 3. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Stephan Guth wollte er erst gar nicht erscheinen. Die Prozessbeteiligten warteten am siebten Verhandlungstag zunächst vergebens – der 44-Jährige war draußen einfach umgekehrt. Weil er ein Kamerateam vor dem Gerichtsgebäude gesichtet hatte. Stunden später erschien er dann doch und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Was hat der Filialleiter gesehen?

Inwiefern der 17-jährige Mitangeklagte an der Tat beteiligt war, ist vorerst unklar. Einen besonderen Zeugenhinweis soll der Filialleiter eines Bekleidungsgeschäftes gemacht haben, der die Auseinandersetzung vom Eingangsbereich seines Ladens aus beobachtet hatte. Er konnte bisher allerdings noch nicht vor Gericht befragt werden – er hat ein Attest der vorläufigen Verhandlungsunfähigkeit. Deshalb berichtete am elften Verhandlungstag ein 27-jähriger Polizeibeamter, der den Zeugen damals am Tatort vernommen hatte, über dessen Aussage. Ein Widerspruch der Verteidigerin gegen die Befragung des Polizisten wurde von der Kammer zurückgewiesen.

Der Filialleiter habe demnach gesehen, wie sich eine kleine Personengruppe auf der Straße gestritten habe und wie plötzlich eine Person „mit kurzem schwarzen Zopf“ und einem Messer in der Hand in die Passage neben dem Bekleidungsgeschäft gesprungen sei. Eine Täterbeschreibung, die eher auf den Jüngsten der drei Brüder zutreffen würde. Die Tat in der Passage habe der Filialleiter nicht sehen können. Die Szenen davor seien aber von der Überwachungskamera des Geschäftes aufgezeichnet worden. Der Erste Polizeihauptmeister beschrieb die Aussagen des Zeugen als glaubwürdig – auch wenn er selbst bei der Sichtung der Videoaufnahmen kein Messer habe erkennen können. Nicht die letzte Ungereimtheit? Der Prozess wird jedenfalls verlängert – und ist nun bis 20. Juni terminiert.