Wer ist schuld an den Problemen beim Bau der dritten Leuze-Tunnelröhre? Die Stadt und das mittlerweile gekündigte Bauunternehmen Wolff & Müller streiten darüber vor Gericht. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Im Frühjahr 2017 hatte die Stadt dem Zuffenhausener Unternehmen den Auftrag zum Bau der dritten Leuze-Tunnelröhre entzogen. Der Grund unter anderem: Zu hohe Nachforderungen. Einen Teil der bereits geleisteten Zahlungen will sich die Stadt nun vor Gericht zurückholen.

Stuttgart - Es geht um viel Geld: 12,8 Millionen Euro fordert die Stadt Stuttgart von der Firma Ingenieurbau Wolff & Müller zurück, die das Unternehmen für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der dritten Leuze-Tunnelröhre über das Auftragsvolumen hinaus in Rechnung gestellt hat. Nach Auffassung der Stadt sind die Nachforderungen unberechtigt. Am 23. April treffen sich die streitenden Parteien nun vor dem Landgericht.

Dem Vernehmen nach setzt die zuständige Kammer zunächst einen Gütetermin an, um die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung auszuloten. Sollte kein Vergleich zustande kommen, muss das Gericht ein Urteil fällen. Wie berichtet, liegt die Stadt seit mehr als zwei Jahren mit dem Zuffenhausener Baukonzern im Clinch. Die Auseinandersetzung gipfelte schließlich im Frühjahr 2017 darin, dass die Stadt den Vertrag mit dem Unternehmen aufkündigte. Als Gründe wurden „unverhältnismäßig hohe und kreative Nachforderungen“ seitens Wolff & Müller sowie Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle genannt.

Fakt ist: Im März 2016 war ein 58-jähriger Arbeiter im Berger Tunnel zu Tode gekommen. Ein Kollege hatte mehrere Hundert Kilo schwere Betonplatten mit einem Gabelstapler aufzunehmen versucht. Dabei geriet eine der Platten ins Rutschen und traf den Mann am Kopf. Zudem sollen Arbeiter der Firma auch im SSB-Gleiskörper ohne jedwede Sicherungsmaßnahmen tätig gewesen sein.

Wolff & Müller bestreitet Vorwürfe und macht Stadt für Baubehinderung verantwortlich

Der Baukonzern hatte sämtliche Vorwürfe bestritten und seinerseits Behinderungen der Bauarbeiten durch Planungsänderungen etwa bei der Verkehrsführung beklagt, die zu Mehrkosten und somit zu entsprechenden Nachforderungen geführt hätten. Konkret attestierte die Firma der Stadt, Anpassungen des Bauablaufs aufgrund unwägbarer äußerer Einflüsse „verhindert“ zu haben.

Das Verfahren Ende April dürfte nur der Auftakt eines jahrelangen Rechtsstreits sein. Insgesamt sollen sich die Nachforderungen von Wolff & Müller an die Stadt auf etwa 50 Millionen Euro summieren und lägen damit deutlich über dem ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumen von 41,3 Millionen Euro.

Falls das Gericht zu dem Schluss kommen sollte, dass zumindest ein Teil der Ansprüche berechtigt ist, müssten die Kosten wohl aus dem Risikotopf des Gesamtprojekts Rosensteintunnel beglichen werden, dessen Bestandteil der Bau einer dritten Röhre im Leuze-Tunnel ist. Der Topf ist mit 43 Millionen Euro gefüllt.

Staus am Wochenende

Sperrung Der Leuze-Tunnel und der Berger Tunnel sind wegen Bauarbeiten bis Montag, 5 Uhr, gesperrt.

Umleitung Der Verkehr auf der B 10/14 wird über die Mercedes- und Benzstraße umgeleitet. Die Wilhelma ist über die König-Karls-Brücke und den Schwanenplatztunnel erreichbar. (StN)