Die Angeklagte hat die Tötung ihres Babys bereits gestanden, doch das Gericht hat noch einige wichtige Fragen. Foto: dpa

Auch der zweite Verhandlungstag kann nicht klären, was sich genau in der Tatnacht ereignet hat. Das Gericht hofft auf den psychologischen Gutachter.

Steinheim/Heilbronn - Vor dem Landgericht Heilbronn ist am Freitag der Prozess gegen die 30-jährige Frau fortgesetzt worden, die bereits am ersten Verhandlungstag zugegeben hatte, ihr neu geborenes Kind in der Nacht zum 17. Februar erstickt zu haben (wir berichteten). Bei der Befragung der Notfall-Sanitäter, des Notarztes und der Polizeibeamten bestätigten sich weitgehend die bisherigen Erkenntnisse über den Totschlag. Allerdings sind noch immer Fragen offen, auf die der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth Antworten von der Angeklagten erwartet.

Die Chance, ein umfassendes Geständnis abzulegen, hat die 30-Jährige am kommenden Dienstag, wenn auch das psychologische Gutachten über die Schuldfähigkeit der Täterin auf den Tisch kommt. „Wir haben schon sehr viel erfahren, es gibt aber immer noch ein paar Punkte, die zu hinterfragen sind“, erklärte der Richter am Ende des zweiten Verhandlungstages. Zuvor hatte er erneut versucht, mit der Angeklagten ins Gespräch über ihre Tat zu kommen. Die 30-Jährige konnte sich aber nicht erinnern, wie lange sie im Badezimmer war, wo sie ihren Sohn zur Welt brachte, wieso sie ihn schließlich zum Wäschekorb in die entfernt gelegene Waschküche brachte und ob er schon tot war, als sie ihn dorthin trug.

„Hatten Sie das Gefühl, dass er noch lebte?“, fragte der Richter die Mutter, die jedoch tränenerstickt keine Antwort mehr geben wollte. Unter der Vermittlung des psychologischen Gutachters soll am Dienstag eine erneute Befragung stattfinden.

Fest steht hingegen , dass die Frau durch eins von zwei Kinderzimmern gehen musste, um überhaupt in die Waschküche zu gelangen. Das bestätigte die Angeklagte, nachdem der Richter diejenigen befragt hatte, die an dem Morgen gegen 7 Uhr kamen, um Hilfe zu leisten oder – im Falle der Polizei – die Umstände des Kindestodes zu untersuchen. Alarmiert hatte die Helfer der 47-jährige Lebensgefährte der Frau, nachdem er sie gegen 6.30 Uhr „käseweiß und schon halb weg“ gefunden hatte.

Der Verhandlungstag am Freitag diente vor allem der Sicherung des Hergangs am Morgen des 17. Februar. Einer der Notfall-Sanitäter sprach von einem „lebensbedrohlichen Zustand“, in dem sich die Frau befunden habe. So sei der obere Blutdruckwert, der normalerweise bei 100  bis 120 liegt, auf 50 gesunken gewesen. Das Kind hat einer der Sanitäter kopfüber auf dem Bauch liegend im Wäschekorb gefunden. Über den Zeitpunkt der Geburt und des Todes konnte der Notarzt keine Angaben machen. Der kleine Körper habe aber schon Leichenflecken aufgewiesen.

Nach den Eindrücken der Polizisten wussten die beiden Kinder der Angeklagten offenbar, dass ihre Mutter schwanger war. Der Lebensgefährte, der wenige Wochen zuvor von der Schwangerschaft erfahren hatte, habe angenommen, diese sei noch nicht so weit fortgeschritten.

Offen ist auch noch immer, wer der Vater des getöteten Babys ist, das Namen Roman hatte. Die Mutter hatte die Vaterschaft für den 47-jährigen Lebensgefährten mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Seit einem Streit hatte sie in großer Angst gelebt, wie es nach der Geburt des Babys weitergehen könnte.