Die körperlichen und seelischen Wunden einer 18-jährigen Frau sind unstrittig – aber die Zeugen des Verfahrens um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Freiburg machen widersprüchliche Angaben. Wie behauptet sich das Gericht?
Freiburg - Der Prozess vor dem Landgericht Freiburg, bei dem es um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen am 14. Oktober 2018 in der Nähe einer Technodisco in der Hans-Bunte-Straße im Freiburger Industriegebiet Nord geht, macht vier Wochen Sommerpause. Eine Bilanz nach den ersten zehn Verhandlungstagen wollen die professionellen Prozessteilnehmer noch nicht ziehen. „Zu früh“, wehren Verteidiger und Staatsanwälte unisono ab. Noch gibt es keine Anzeichen, wohin Justitias Waage sich neigen wird. Und da nicht nur einer, sondern elf Angeklagte vor Gericht stehen, sieht die Prognose auch elfmal unterschiedlich aus. Weder haben die bisherigen Zeugenvernehmungen einen klaren Ablauf der in Rede stehenden Nacht ergeben, noch ist die jeweilige Rolle der angeklagten jungen Männer geklärt.
Klar ist: Elf Angeklagte, elf Anwältinnen und Anwälte, fünf Sachverständige, zwei Dolmetscher, fünf Mitglieder der Strafkammer, eine Protokollantin und 20 Justizbeamte – da wird es in Saal IV des Landgerichts eng. Dazu kommen Zuschauer- und Presseplätze, die mit zunehmender Dauer der Verhandlung allerdings eher gering besetzt sind. Die Verhandlungen fangen oft spät an, weil Transporter mit den Angeklagten im Stau stehen, Zeugen nicht erscheinen. Der Zeitplan ist bereits durcheinandergeraten – ein Urteil wird es in diesem Jahr nicht mehr geben.
Richter und Anwälte beharken sich
Und trotz der kühlenden Klimaanlage ist es im Gerichtssaal während der heißen Tage auch schon mal recht hitzig zwischen dem ansonsten sehr besonnenen Vorsitzenden Richter und einer Anwältin zugegangen. „Hören Sie auf, immer dazwischenzuquaken, so etwas habe ich ja noch nie erlebt!“, raunzte Stefan Bürgelin die Verteidigerin Kerstin Oetjen an, die ihrerseits darauf beharrte, sie habe nur „Hilfestellung“ geben wollen. Ihren daraufhin gestellten Antrag auf Befangenheit nahm sie am gleichen Tag wieder zurück. Er wäre wohl ohne Erfolg geblieben. Befangenheit läge vor, wenn ein Richter früh von Schuld oder Unschuld ausginge. Davon kann aber keine Rede sein.
Vielmehr ist das penible Bemühen des Gerichts zu spüren, ja keine Fehler im formellen Ablauf der Verhandlung zu machen, um Revisionsgründe zu vermeiden. Elf versierte Anwälte wachen mit Argusaugen über jeden Schritt. Wie vorsichtig der Vorsitzende vorgeht, zeigt sich an der ersten Verhandlung nach der Sommerpause: Am 9. September sollen lediglich die Vorstrafenregister von einigen Angeklagten verlesen werden. Das dauert vermutlich kaum eine Stunde, dennoch werden alle Verfahrensteilnehmer erscheinen müssen. Das Gericht geht auch an diesem Punkt auf Nummer sicher. Erst am 23. September geht es dann mit der Vernehmung von Zeugen weiter.
Das mutmaßliche Opfer hatte zahlreiche Verletzungen
Die Aussagen der seit Ende Juni gehörten Zeugen haben ein uneinheitliches Bild erbracht. Das mutmaßliche Opfer kann sich an vieles nicht erinnern. Ihre Freundin berichtete, dass die 18-Jährige gesagt habe: „Ich bin vergewaltigt worden.“ Dagegen haben Freunde oder Bekannte von Angeklagten behauptet, sie hätten in jener Nacht davon gehört, dass in dem Wäldchen neben der Diskothek „eine Frau Sex will“. Der Sachbearbeiter der Polizei wiederum hatte ausführlich berichtet, dass die Frau mehrere Zentimeter lange Kratzer nahezu am ganzen Körper, Hautabschürfungen an den Knien, Hämatome im Hals- und im Brustbereich und an den Oberarmen hatte. „Das ist der typische Festhaltegriff“, erläuterte der Polizeioberkommissar. Zudem seien etliche Fingernägel abgebrochen gewesen.
Unstrittig scheint, dass die junge Frau kurz vor Mitternacht eine Ecstasy-Pille von einem der Angeklagten gekauft und auch genommen hat. Noch ungeklärt ist, ob einer der Angeklagten ihr K.-o.-Tropfen in ein Getränk gemischt hat. Wer genau mit dem vermutlich willenlosen Opfer Geschlechtsverkehr ausgeübt hat, ist nach den Zeugenaussagen schwer zu beurteilen – dies auch, weil Aussagen, die die Polizei nach der Tatnacht protokolliert hat, im Gerichtssaal relativiert oder zurückgenommen wurden.
Erinnerungslücken werden beschworen
Seine Freunde hätten „so was Ekelhaftes nicht gemacht“, sagte ein 16-jähriger Kaiserstühler, der zur Tatzeit in der Disco war. Nach neun Monaten werden Erinnerungslücken beschworen und wird auf alkoholisierte Zustände verwiesen. „Neunzig Prozent der Leute, die dort hingehen, nehmen Drogen“, behauptete der einzige deutsche Angeklagte, Timo P., der sachkundig beschrieb, wie sich Ecstasy seiner Erfahrung nach auf den Sex auswirke. Alle anderen Angeklagten – acht Syrer, ein Iraker, ein Algerier – schweigen, der Hauptangeklagte bestritt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft schriftlich.
Alle professionellen Verfahrensbeteiligte sind sich einig, dass sich die Frage der jeweiligen Schuld wohl nach dem Vortrag der medizinischen Gutachten entscheiden wird. Zitiert werden möchte niemand. Es wird unter anderem darum gehen, wessen DNA-Spuren an dem mutmaßlichen Opfer gefunden wurden – und auch, wo. Es ist durchaus möglich, dass in dem einen oder anderen Fall die Untersuchungshaft noch vor dem Richterspruch aufgehoben wird. Und Freisprüche stehen ebenfalls im Raum – angesichts des rechtsstaatlichen Gebots, bei Mangel an Beweisen im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Im Moment steht in zentralen Fragen Aussage gegen Aussage.