Gina-Lisa Lohfink hatte gegen das Urteil Widerspruch eingelegt. Foto: Gettyabo

Im Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink bleibt die Staatsanwältin bei ihrem Vorwurf der Falschaussage. Das Model hatte dagegen Widerspruch eingelegt, worüber am Montag noch entschieden werden sollte.

Berlin - Im Prozess gegen das Model Gina-Lisa Lohfink hält die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Falschaussage zu einer angeblichen Vergewaltigung aufrecht. Die Ankläger beantragten am Montag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine Geldstrafe in Höhe von 24 000 Euro gegen Lohfink. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: „Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt.“

Die Höhe der Geldstrafe in Form von 80 Tagessätzen je 300 Euro entspricht dem ersten Strafbefehl, den Lohfink wegen Falschaussage erhalten hatte. Dagegen hatte sie Widerspruch eingelegt, über den noch am Montag entschieden werden sollte.

Die Staatsanwältin sagte, Lohfink sei allerdings damals Opfer einer anderen Straftat geworden, weil Videofilme von dem Sex mit zwei Männern im Juni 2012 gegen ihren Willen verbreitet wurden. Deswegen hatten beide Männer Geldstrafen erhalten. Die Ermittlungen wegen der Vergewaltigungs-Anschuldigungen waren eingestellt worden. Die Männer hatten von einvernehmlichem Sex gesprochen.