Im Prozess um das Altbacher Friedhofattentat vor einem halben Jahr haben die Zeugen das Wort. Ein Anwohner und eine Studentin haben dabei auch etwas zu einem flüchtigen Polizisten zu sagen.
Es ist der dritte Verhandlungstag um den angeklagten Friedhofattentäter von Altbach, und der Mann mit kurdisch-iranischen Wurzeln ist inzwischen 24 Jahre alt geworden. Dass der Angeklagte diesen Geburtstag überhaupt feiern konnte, ist nicht selbstverständlich. Er überlebte knapp die Rache der Angegriffenen. Ebenso nicht selbstverständlich ist, dass es unter der Trauergemeinde keine Toten gegeben hatte. Nur ein Zufall verhinderte ihren Tod, als der Sprengkörper am 9. Juni 2023 explodierte.
Am Mittwoch sind die Zuhörerreihen im Gerichtsgebäude so licht wie schon zum Auftakt vor einem Monat. „Sharko“, wie der Angeklagte genannt wird, bleibt beim Prozess der 19. Strafkammer des Landgerichts ein einsamer Wolf, hat hier weder Freund zu sehen noch Feind zu fürchten. Auch die Polizei, die sich anfangs mit einem Großaufgebot der Einsatzhundertschaft gegen Gewaltaktionen wappnete, bietet diesmal nur zwei Mannschaftswagen auf. Das Jahr beginnt ruhig – nachdem sich seit Sommer 2022 zwei schusswütige Gruppierungen immer wieder bewaffnete Gefechte geliefert hatten.
Die Sache mit dem flüchtigen Polizisten
Interessant sind die beiden Zeugen am Mittwoch, weil sie rein gar nichts mit den Beteiligten zu tun haben – eine 20-jährige Studentin zum Beispiel. Die sagt, dass sie an einem Zugang in der Hofstraße auf eine Freundin gewartet habe, die auf der Trauerfeier gewesen sei. Ein 20-Jähriger, der einer der beiden Straßenkrieger-Cliquen zugerechnet wurde, sollte dort beigesetzt werden. Die Zeugin schildert, wie sie dem Angeklagten vor dem Knall mehrfach begegnet war. Und sie sagt auch etwas zu einem Vorgang, den die Staatsanwaltschaft noch immer prüft.
Die Studentin beobachtete nach dem Knall, als plötzlich der Tumult losbrach, einen hellhäutigen Mann in der Hofstraße. Weißes T-Shirt, schlank, über 30 Jahre, mit einer Colaflasche in der Hand. Der sei an ihr vorbeigerannt, als sich die Menge am Taxi sammelte, und habe gerufen: „Ich war das nicht!“ Dabei dürfte es sich um jenen observierenden Stuttgarter Polizisten gehandelt haben, dem nachgesagt wird, er hätte als Polizeibeamter in das Geschehen eingreifen müssen.
Die Meute sucht per Auto nach dem zweiten Mann
Die Teilnehmer der Trauerfeier hielten ihn offenbar für den Komplizen des Attentäters. Denn ein 48-jähriger Anwohner sagt als nächster Zeuge aus, dass sich ein paar von diesen Leuten ins Auto gesetzt hätten und im Quartier nach dieser Person gesucht hätten. Wie lange auch die Polizei nach diesem vermeintlichen Mittäter fahndete, weil sie von den Stuttgarter Observationsbeamten am Tatort zunächst nichts gewusst hatte, wurde an diesem Verhandlungstag nicht erwähnt.
Der 48-jährige Nachbar war jedenfalls unerschrockener. Auf seinem Handyvideo ist die aufgeregte Meute zu sehen, und man hört, wie er eine Anwohnerin auffordert, die Polizei zu rufen. Er schildert vor Gericht, dass er die Menge dann auch angesprochen habe, um Hilfe anzubieten. Immerhin sei er dafür nicht angegangen worden. Der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann lobt ihn: „Sie haben alles richtig gemacht, dazu gehört auch schon Mut, dass Sie hingegangen sind und gesagt haben, dass Sie Hilfe leisten wollen. Mehr müssen Sie auch nicht tun, dafür haben wir die Polizei.“
Täter kam mit Taxi – was der Fahrer erzählte
Bereits vor Weihnachten, am zweiten Prozesstag, hatte ein unfreiwillig Beteiligter von den blutigen Vorkommnissen berichtet: der 62-jährige Taxifahrer, der den Angeklagten an jenem Freitagmittag vom Göppinger Bahnhof nach Altbach chauffiert hatte, für 100 Euro, inklusive fünfminütiger Wartezeit vor dem Friedhofseingang. Er hatte besonders die Sekunden nach der Detonation geschildert, als ein Mob den flüchtenden Attentäter aus dem Taxi zerrte, blutig trat und prügelte. Er habe zwar laut „Es reicht“ gerufen, dann aber geschwiegen, als er sich selbst bedroht fühlte.
Der Prozess wird mutmaßlich kürzer dauern
Für Prozessbeobachter ist die Luft ein bisschen raus aus diesem Verfahren. Der 24-Jährige, den seine Freunde „Sharko“ nennen, hat seinen Anwalt Stefan Holoch die Vorwürfe der Anklage in den wichtigsten Punkten einräumen lassen. Er habe „sehr falsch gehandelt“, so das Geständnis. Es wird somit kein aufwendiger Indizienprozess werden, bei dem jeder Beweis, jedes Detail einer Zeugenaussage mühsam herausgearbeitet werden muss.
Richter Winkelmann kennt das auch anders, etwa bei einem Cold Case eines Frauenmordes vor 28 Jahren, der bis heute den Bundesgerichtshof beschäftigt. Anders aber auch als beim Parallelprozess bei der 4. Jugendstrafkammer, bei der die fünf angeklagten mutmaßlichen Rächer von Altbach gar keine Angaben machen und alles der Beweisaufnahme durch Zeugen vorbehalten ist. Der Prozess wird fortgesetzt – und mutmaßlich erheblich kürzer als ursprünglich angesetzt.