Weil die Angeklagten wenig bis nichts sagen, dürfte der Prozess gegen zwei mutmaßliche Einbrecher dauern. Foto: dpa

Trotz eindringlicher Ermahnung des Richters am Landgericht Stuttgart bleiben die Angeklagten in einem Verfahren um eine Einbruchserie in Korntal-Münchingen und Umgebung bei ihrem Schweigen beziehungsweise beim Abstreiten der Taten.

Korntal-Münchingen/Stuttgart - Rainer Gless dringt nicht durch zu den beiden Männern. Lediglich ein „Ja“ entlockt der Richter am Landgericht dem als Haupttäter geltenden 24 Jahre alten Albaner. Gefragt hat der Vorsitzende der 7. Strafkammer am Dienstag da nur, ob der Beschuldigte alles verstanden habe. Jede weitere Auskunft verweigert jener nach wie vor. Der mitangeklagte, etwas jüngere Kosovare bestreitet wie schon bei Prozessbeginn jegliche Beteiligung an den fast 20 Wohnungseinbrüchen.

Dabei bewertet das Gericht die Beweislage im Verfahren um eine Einbruchsserie in und um Korntal-Münchingen als „gut bis sehr gut“. Soll heißen: Die Ermittler haben genetische Fingerabdrücke des 24-Jährigen gesichert, offenbar bei seiner Mutter Beute entdeckt und Mobiltelefone der Angeklagten in Tatortnähe geortet. Aber Gless redet sich vergeblich den Mund fusslig.

Der Richter eröffnet den zweiten Verhandlungstag mit einer fast halbstündigen Erläuterung über die Vorzüge von Geständnissen. Bei den vorliegenden Beweisen böte es sich an, „zu Dingen zu stehen, die man getan hat.“ Staatsanwalt Markus Höschele insistiert: Ohne „voll umfängliches Geständnis“ werde die Strafe für den mutmaßlichen Haupttäter mehr als etwa fünfeinhalb Jahre und für den vermeintlichen Komplizen mehr als drei Jahre Haft betragen. Der Richter skizziert zudem die Praxis, dass illegal in Deutschland befindliche Verurteilte – die Angeklagten besitzen kein Aufenthaltsrecht – nach Verbüßung der Hälfte der Strafen oft in ihre Heimatländer zurückkehren könnten. Doch die Worte finden keinen Widerhall. Auch in einer Verhandlungspause lassen sich beide Männer nicht von ihrer Strategie des Schweigens und des Bestreitens der Taten abbringen.

Die Fußspuren scheinen sich bei einem Angeklagten zu velaufen

Margrete Haimayer, die Anwältin des Jüngeren, hofft vielmehr darauf, dass die Indizien zu schwach sind, um ihren Mandanten tatsächlich zu belasten. So stammen sichergestellte Fußspuren von Sportschuhen der Größen 44 und 46. Ihr Klient habe Schuhgröße 42, und auf den bei Facebook entdeckten Fotos sei er mit neongrünen Schuhen der Marke Adidas zu sehen, sagt die Verteidigerin. Beschlagnahmt hatten Ermittler neongrüne Nike-Schuhe und schwarze Adidas-Treter. Mit solchen ist auf Facebook der andere Beschuldigte sehen.

Der Staatsanwalt verhehlt in der Verhandlungspause nicht seine Enttäuschung darüber, dass man meistens „nur die Läufer kriegt“. Höschele spielt damit auf fehlende Hinweise auf eine Einbrecherbande an. Der Prozess, er wird am Donnerstag fortgesetzt, dürfte infolge der Schweigsamkeit der Angeklagten dauern; obzwar der Kosovare weitere Vergehen – schwere Körperverletzung und die Beschaffung und Verwendung gefälschter Papiere – bereits am ersten Verhandlungstag zugegeben hatte.