Sauber getestet, aber schlampig dokumentiert? Im Prozess um den mutmaßlichen Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren sieht die Verteidigung ihre Mandantin entlastet.
Ist der angeklagte Millionenbetrug in Corona-Testzentren in Gerlingen und Stuttgart womöglich nur Schlamperei gewesen? So zumindest hat es jetzt die Verteidigung in dem seit Januar laufenden Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht dargestellt. „Es gab keine Lufttestungen“, sagte der Rechtsanwalt Thorsten Zebisch. Allerdings fehlen dafür weiterhin zahlreiche Nachweise. Die Angeklagte stellte sich als Opfer der damaligen Stresssituation dar. „Wir haben so hart gearbeitet“, sagte die 60-Jährige, die mit ihren beiden erwachsenen Töchtern die drei Testzentren betrieben hatte. „Das ist echt hart, dass jetzt Betrug unterstellt wird.“
Mehr als 1,2 Millionen Euro soll die Frau laut der Anklage zu Unrecht bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben. Der Verdacht hatte sich erhärtet, nachdem die Frau bei einer Stichprobe durch das Sozialministerium Testnachweise vorgelegt hatte, bei denen das Datum mit Tippex korrigiert worden war. Einen Grund für diese Manipulation wollte die Frau bisher nicht nennen.
Testzertifikate wurden vernichtet
Schon zu Beginn des Prozesses hatte die Verteidigung versucht, mittels Zeugenaussagen einen regen Betrieb in den drei Testzentren in der Gerlinger Innenstadt, im Gerlinger Kaufland und in Stuttgart-Stammheim zu belegen. Nun legte Zebisch die Schreiben mehrerer Firmenchefs vor, die versicherten, dass ihre Mitarbeiter zeitweise auch direkt in ihren Büros und Betriebsstätten von der Frau getestet worden seien.
Die entsprechenden Nachweise über diese Firmentestungen seien damals in der Kanzlei verblieben, mittlerweile aber vernichtet worden, heißt es beispielsweise im Schreiben eines örtlichen Steuerberaters. Auch bis zu 80 Kauflandmitarbeiter sollen demnach zeitweise täglich getestet worden sein. Es sei ein schwerer Fehler gewesen, die Testdokumentation aus der Hand gegeben zu haben, räumte die Angeklagte ein.
Wer „Person X“ ist, will die Angeklagte nicht sagen
Dass den Testzentren ausreichend Testkits zur Verfügung standen, mit denen der Ansturm Testwilliger bewältigt werden konnte, gilt für die Verteidigung mittlerweile ebenfalls als belegt. Über ein Konto in der Türkei sei der Kauf von insgesamt 144.000 Testkits abgewickelt worden. Die Ware sei palettenweise nach Gerlingen geliefert worden – und zwar über eine „Person X“, wie sich die Angeklagte ausdrückte. Statt eines Namens gab es dazu auf Nachfrage des Gerichts nur Geraune. „Da hätten Sie jetzt keine Freude, wenn ich den Namen nennen würde.“ Zudem höre die Presse zu.
Wieviele der 120.000 abgerechneten Testungen mittlerweile als belegt gelten können, ist unklar. Vereinzelt waren Nachweise im Verfahren nachgereicht worden. Vor drei Wochen tauchte überraschend eine ganze Kiste mit Zertifikaten auf, laut Staatsanwaltschaft waren es allerdings nur zwei Jutebeutel. Weitere Testungen sollen durch Handyfotos von Dokumenten belegbar sein. Mehrere Datenträger wurden dazu nachgereicht. Auch dies ändert aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nichts daran, dass weiterhin tausende Nachweise fehlen.
Geld an die Töchter überschrieben
Gleichwohl beantragte Zebisch, den Haftbefehl gegen seine Mandantin aufzuheben. Seit neun Monaten sitzt sie in Untersuchungshaft. Ihr sei klar, dass sie einen guten Teil des damals abgerechneten Geldes werde zurückzahlen müssen. Dank mehrerer Immobilien sei sie dazu in der Lage. Allerdings soll ein zumindest ein Teil des Vermögens ihren Töchtern gehören. Noch aus der Untersuchungshaft heraus hatte sie dazu eine Schuldanerkenntnis abgegeben.
Sie habe Gelder der Töchter verwaltet und für den Umbau eines Hauses benutzt, begründete sie dies vor Gericht. Außerdem hätten die Beamten der Steuerfahndung Umschläge mit hohen Bargeldbeträgen beschlagnahmt, die ihren Töchtern gehört hätten: 20.000 Euro zur Geburt oder zum 18. Geburtstag. „Die haben das ganze Haus geplündert“, beklagte sie sich. Das Geld werde ihr fälschlicherweise zugerechnet. „Das muss ich meinen Töchtern selbstverständlich zurückzahlen.“
Das Gericht ist von dieser Version offenbar noch nicht überzeugt. „Das sind immense Beträge. Da machen wir uns schon Gedanken, ob es wirklich so gewesen sein könnte“, sagte die Vorsitzende Richterin Kerstin Geist. Ob die U-Haft ausgesetzt wird, will die Kammer in den nächsten Tagen entscheiden.