Anwaltskanzleien aus der Region Stuttgart dürften nicht gerade amüsiert gewesen sein: Ihre Briefköpfe wurden für Drogensendungen in die Justizvollzugsanstalt Stammheim missbraucht. Im Stuttgarter Landgericht hat ein ungewöhnlicher Prozess begonnen.
Vielleicht hätte man doch kein rosa Papier verwenden sollen. Aber Weiß war halt nicht lieferbar. So musste das synthetische Cannabis eben auf drei rosa Blättern der gefälschten Anwaltspost beigelegt werden. Mit schönen Grüßen an den Bruder im Knast. Doch diese Post fiel in der Sicherheitsabteilung der Justizvollzugsanstalt Stammheim auf. Und am Ende auch ein schwunghafter Handel mit Drogen auf Papier – mit einem weiteren Blick in die Szene der schießwütigen Gruppierungen, die seit drei Jahren die Ermittler in Atem halten.
Sieben Angeklagte, sechs Männer im Alter von 23 bis 32 Jahren sowie eine 23-jährige Frau, müssen sich unter anderem wegen bandenmäßig betriebenen Drogenhandels im Stammheimer Gefängnis verantworten. Die 5. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Volker Peterke ist die einzige, die am Dienstag im Gebäude des Landgerichts verhandelt – doch das Aufgebot an Polizei- und Justizbeamten ist so groß, als gälte es mehrere brisante Verfahren im Haus abzusichern. Immerhin wird ein 29-Jähriger von der Anklage als Mitglied der Zuffenhausen/Göppingen-Gruppierung identifiziert, die sich seit Sommer 2022 bewaffnete Auseinandersetzungen mit einer Esslingen/Ludwigsburg-Clique liefert.
Staatsanwalt: Aufstieg als „Wohltäter“ erhofft
Die Richter sehen sich zunächst drei Brüdern gegenüber, in Göppingen geboren, 29, 27 und 23 Jahre alt, zwei arbeitslos, der dritte nach eigenen Angaben Teamleiter von Beruf. Der Mittlere saß in Stammheim in Haft, damals im Februar 2024, als für die Staatsanwaltschaft die Geschichte mit dem Drogenhandel begann. Der 27-Jährige soll laut Anklage „Papiere“ zum Weiterverkauf im Knast bestellt haben, getränkt mit hoch konzentriertem Cannabinoid. Seine Brüder und der Bekanntenkreis sollen geliefert haben. Einkaufspreis: 80 Euro das Blatt.
Dem 29-Jährigen sei es bei seiner Beschaffer-Rolle um sein Ansehen in der berüchtigten Zuffenhausen/Göppingen-Gruppe gegangen, erklärt Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth, Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität. Beim Weiterverkauf der Drogen an inhaftierte Mitglieder sollte der jüngere Bruder ihn deshalb namentlich erwähnen. „Er wollte als Wohltäter in der Hierarchie aufsteigen“, so der Anklagevertreter. Dem 29-Jährigen soll auch eine geladene Schusswaffe gehören, Crvena Zastava, Kaliber 7,65 mm Browning, die bei einer polizeilichen Razzia Mitte Juli 2024 in der Wohnung seiner Bekannten in Eislingen (Kreis Göppingen) sichergestellt wurde.
Hochgefährliches Papier: „Wie Gift, Bruder!“
Drogenschmuggel in Papierform ist in Justizkreisen schon seit längerem bekannt. Sein Anteil am illegalen Schmuggel in Gefängnissen soll bei etwa 80 Prozent liegen, wie etwa aus der rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt Wittlich zu hören ist. Dabei handelt es sich nicht um harmlose Tropfen – ihr Wirkgehalt übersteigt das „normale“ Cannabis um ein Vielfaches und soll laut Medizinern noch viel eher Psychosen auslösen. Ein Lieferant aus Nürtingen soll beim Verkauf denn auch erklärt haben: „Das ist wie Gift, Bruder.“ Der 27-Jährige soll mit der Qualität gleichwohl nicht zufrieden gewesen sein.
Für den Schmuggel ins Gefängnis sollen die Beschuldigten einen perfiden Weg gewählt haben – die Fälschung von Anwaltspost. Und das ausgerechnet im Namen von Anwälten, die insbesondere Szenemitglieder als Rechtsbeistand verteidigen. Mit Briefköpfen von vier Kanzleien in Stuttgart, Fellbach und Göppingen sollen Schreiben gefälscht und an diverse Häftlinge an die Gefängnisadresse geschickt worden sein – mit den versteckten Drogenblättern. Weiß sollten sie sein. Und wenn schon rosa, „dann aber stark“. Verstärkt gehen aber auch die Gefängnisse im Land mit neuartigen Drogenscannern gegen den Schmuggel vor. Und das führte im Juli 2024 zu sieben Haftbefehlen und zahlreichen Durchsuchungen. Fünf Angeklagte sind noch immer in U-Haft.
Drohen am Ende sogar mehr als zehn Jahre Haft?
Richter Peterke macht keinen Hehl daraus, dass hohe Haftstrafen im Raum stehen. Bereits vor und zum Auftakt hat es Verständigungsgespräche gegeben. Die Kammer habe eine „vorläufige Bewertung nach Aktenlage“ vorgenommen, so Peterke. Demnach drohen dem 27-Jährigen als Dealer im Knast bis zu zehn Jahre und acht Monate – unter Einbeziehung eines Ulmer Urteils. Bei einem Geständnis wären es lediglich acht Jahre. Für den 29-Jährigen wären, je nach Geständnisbereitschaft, zwischen sechs und acht Jahren Haft denkbar. Bei mindestens zweieinhalb Jahren für den dritten Bruder will dessen Verteidigung indes nicht mitgehen – zwei Jahre auf Bewährung sollten es schon sein. Die Kammer hat acht weitere Prozesstage bis Juli terminiert.