Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 36-Jährigen aus Schorndorf wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung zu drei Jahren Haft. In einer Psychiatrie soll er zudem lernen, sein krankhaftes Verhalten zu kontrollieren.
Der Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts, der trotz seiner erst 36 Jahre graue Haare hat, weiß, dass in seinem Leben viel falsch gelaufen ist. Äußerlich ungerührt nahm er das Urteil der 3. Großen Strafkammer entgegen, die ihn zum einen zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilte und zum anderen seine längerfristige Unterbringung im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau anordnete. Dort ist er bereits seit einigen Monaten untergebracht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im vergangenen Mai vor einer Grundschule in Schorndorf Kontakt zu drei Kindern im Alter von sieben und acht Jahren gesucht, um sich in die Hose zu fassen und sich mehrere Minuten lang zu befriedigen.
Ins Zimmer einer Patientin geschlichen
Zudem sei er im vergangenen Juli nachts um 3 Uhr im Zentrum für Psychiatrie in Winnenden ins Zimmer einer Mitpatientin geschlichen, die dort nach einer Fehlgeburt wegen einer paranoiden Schizophrenie behandelt wurde. Er legte sich zu der Frau, die er flüchtig kennen gelernt hatte, ins Bett und missbrauchte sie. „Er hat ihre Lage bewusst ausgenutzt und sie überrumpelt, da sie von Medikamenten und Müdigkeit benommen war“, sagte der Vorsitzende Richter.
Den ersten Tatvorwurf hatte der Angeklagte eingeräumt, den zweiten jedoch bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Das glaubten die Richter jedoch nicht: „Eine Frau, die kurz zuvor eine Fehlgeburt hatte und durch Medikamente sediert ist, will keinen fremden Mann bei sich im Bett“, erklärte der Vorsitzende Richter. Zudem passe dieses Vorgehen zum Angeklagten, der niemals impulsiv, sondern stets planvoll und verdeckend handle.
Die 3. Große Strafkammer attestierte dem Angeklagten jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit, da er seit Jahren an einer chronischen Schizophrenie sowie einer Persönlichkeitsstörung und Pädophilie leide. Er litt unter der Trennung der Eltern und bezeichnete das Verhältnis zu seinem Vater zeitweise als „katastrophal“. Seine erste sexuelle Beziehung zu einer Frau hatte er kurz vor seinem 19. Geburtstag, seine zweite Beziehung war mit einer 13-Jährigen. „Er hat einen großen sexuellen Drang, der sich immer mehr in Richtung von Kindern verschob“, sagte der Richter. Alle weiteren Beziehungen zu Frauen seien wegen der pädophilen Neigungen des Angeklagten gescheitert.
„Ich bin ein hoffnungsloser Fall“
Der 36-Jährige hatte sich im Prozess als „hoffnungslosen Fall“ bezeichnet. 17-mal war er freiwillig in stationärer Behandlung in psychiatrischen Krankenhäusern – seine Motivation zur Mitarbeit sei jedoch nicht groß gewesen. Vielmehr habe er zwei Suizidversuche unternommen. Auch kam es während der Klinikaufenthalte zu einseitigen Liebesbeziehungen zu einer Mitpatientin und einer Pflegekraft, die nicht erwidert wurden. Ein Verbot, sich Kindern auf Spielplätzen oder vor Grundschulen zu nähern, das ihm von der Polizei im vergangenen Mai übermittelt worden war, ignorierte er und nahm nur eine Stunde später wieder Kontakt zu Kindern auf.
„Der Angeklagte ist für die Allgemeinheit gefährlich, weil für seine Befriedigung weitere rechtswidrige Taten zu befürchten sind“, erklärte der Vorsitzende Richter. Er müsse behandelt werden, um zu lernen, seinen sexuellen Drang zu kontrollieren. Dies sei nur in einem Zentrum für Psychiatrie gewährleistet, da er weder tragfähige familiäre Bindungen noch eine Krankheits- und Behandlungseinsicht habe.