Der erste Prozess zu den Ausschreitungen am Römerkastell im September 2023 ist am Donnerstagabend zu Ende gegangen. Die Amtsrichterin sieht es als erwiesen an, dass der 29-jährige Eritreer mehrere Gegenstände in Richtung Polizisten geworfen hat.
Zu drei Jahren und neun Monaten Haft ist am Donnerstag ein 29 Jahre alter Mann am Amtsgericht Bad Cannstatt verurteilt worden, weil er an den schweren Ausschreitungen am 16. September 2023 beim Römerkastell im Hallschlag beteiligt gewesen ist. Hunderte von Randalierern hatten damals ein Seminar eines als regierungsnah geltenden Eritrea-Vereins stören wollen und verletzten dabei mehrere Teilnehmer sowie 39 Polizisten, einige von ihnen schwer.
Der erste Prozess zu den Krawallen am Römerkastell – er fand aus Sicherheitsgründen im Gebäude des Oberlandesgerichts in Stammheim statt – war eigentlich auf zwei Verhandlungstage angesetzt gewesen, die Fortsetzung für Freitag in einer Woche terminiert. Doch nach der Zeugenbefragung von fünf Polizisten und der Begutachtung von Videomaterial folgte bereits am Abend das Urteil.
Die Richterin Marisa Marte sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige mit zu den Anstiftern der Krawalle zählte. Er habe als Erster den Betonfuß eines Bauzauns in Richtung Polizisten geworfen und somit „das Ganze ins Rollen gebracht“. Im Anschluss habe der Eritreer mit mindestens vier weiteren Gegenständen, unter anderem einem Pflasterstein, versucht, Einsatzkräfte, von denen einige ohne Schutzschilde und Helme vor Ort waren, zu treffen. Ob er jemanden verletzt hat, konnte im Prozess nicht geklärt werden.
Zahlreiche Hämatome am Körper
Drei Beamte, die am Römerkastell im Einsatz waren, berichteten im Zeugenstand von den dramatischen Ereignissen. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, sagte ein 22-jähriger Polizist. Nach dem Einsatz habe er an Armen und Beinen Hämatome gehabt. Gespürt habe er beim Einsatz wegen des Adrenalinschubs nichts. „Ich wusste nur“, sagte er, „dass die Gegendemonstranten nicht in die Halle dürfen, sonst hätte es Tote gegeben. Viele Kollegen hatten Angst, auch mir wurde es mulmig.“
Holzpfahl an die Schläfe
Sein 25-jähriger Kollege zeigte sich schockiert, mit welcher Selbstverständlichkeit die Beamten attackiert worden seien. „Es flog alles in unsere Richtung, was nicht niet- und nagelfest war.“ Selbst Stühle von einem Café und Grabschmuck von einem Friedhof. Er selbst hatte bei den Krawallen einen Holzpfahl an die Schläfe geschleudert bekommen, war zeitweise benommen. Ihn traf die flache Seite, nicht die spitze. „Ich kann mir nicht erklären, dass am Römerkastell kein Kollege bleibende Schäden davongetragen hat – oder gar Schlimmeres passiert ist.“
Trotz der Ereignisse in Gießen von Gewaltexzess überrascht
Eine „surreale Situation“ habe sich einem 35-jährigen Polizeihauptkommissar, der als stellvertretender Zugführer im Hallschlag im Einsatz war, geboten. Man habe zwar von den Krawallen in Gießen zwei Monate zuvor gewusst, wo es bei einer Eritrea-Veranstaltung ebenfalls massive Übergriffe gegeben hatte. „Dennoch“, sagte er, „waren wir alle von dem Gewaltexzess überrascht.“ Selbst bei erfahrenen Kollegen habe der Einsatz Spuren hinterlassen. Noch immer könne er den blanken Hass auf die Seminarteilnehmer, die sich friedlich verhalten hätten, nicht verstehen.
Polizei gerät zwischen die Fronten
Von „straßenkriegsähnlichen Zuständen“ sprach Richterin Marisa Marte dann auch in ihrer Urteilsbegründung. Trotz der begutachteten Videoaufnahmen könne man sich das Ausmaß vor Ort nicht vorstellen. „Mehrere Polizisten haben im Zeugenstand mit den Tränen gekämpft. Es ist ein Glück, dass nicht noch mehr passiert ist.“ Die Beamten seien zwischen die Fronten geraten. „Es handelt sich um einen eritreischen Konflikt, der mit Deutschland nichts zu tun hat“, so die Richterin. Hier gälten die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es sei perfide, ein Seminar eines Vereins zu stören, nur weil dieser als regimetreu gelte. „Und es geht gar nicht, die Polizei, die schlichten will, anzugreifen“, sagte die Richterin. Dann richtete sie deutliche Worte an den Angeklagten, der Mitte Januar festgenommen worden war. „Sie sind vor rund zehn Jahren nach Deutschland geflüchtet, um in Frieden zu leben, aber sie treten die Gastfreundschaft mit Füßen“, so die Richterin, die in diesem Zusammenhang auch eine Vorstrafe wegen sexueller Nötigung ansprach. Außerdem habe er gegen Führungsaufsichten verstoßen. „Sie sind offenbar nicht gewillt, sich an Regeln zu halten.“ Dass der Mann während der gesamten Verhandlung geschwiegen habe, sei sein gutes Recht. Doch es hätte ihm nicht geschadet, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.
Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft
Wegen des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Einsatzkräfte hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung indes einen Freispruch. Vor allem die Qualität und die Auswahl der gezeigten Videos wurden von der Anwältin bemängelt. Man könne ihren Mandanten nicht eindeutig erkennen. Außerdem forderte sie, dass ihr das komplette Material von insgesamt rund 120 Stunden zur Verfügung gestellt werde.
Richterin erkennt Gesicht des Angeklagten
Von einer weiteren Sichtung der Videos riet die Richterin indes ab. „Dann finden wir möglicherweise noch mehr Straftaten, die wir dem Angeklagten zuordnen können“, sagte sie und betonte, dass „die Aufnahmen zum Teil hochwertig sind“. Man habe selbst das Gesicht erkennen können. „Das Gesehene war ausreichend, die Identifikation durchaus möglich“, so Marte. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Verteidigung kann fristgerecht in Berufung gehen.