Im vergangenen August brannte in Filderstadt ein Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft. Der Bewohner des Zimmers ist nun vom Stuttgarter Landgericht verurteilt worden. Er soll das Feuer gelegt haben.
Filderstadt/Stuttgart - Weil er nach Ansicht der 17. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts sein Zimmer in einer Asylbewerberunterkunft in Filderstadt vorsätzlich angezündet hat, muss ein 31-jähriger Mann für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die gut sieben Monate Untersuchungshaft, die er bereits hinter sich hat, werden auf die Haftdauer angerechnet.
Als das Feuer in dem vom Angeklagten bewohnten Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft im Stadtteil Harthausen bemerkt wurde, war der Mann nicht anwesend. Weil der Raum abgeschlossen war, brach ein anderer Bewohner die Tür auf und ging gemeinsam mit weiteren Mitbewohnern mit Feuerlöschern gegen den Brand vor. Die Beteiligten wurden vor dem Landgericht als Zeugen gehört. Sie berichteten, das Feuer sei bereits gelöscht gewesen, als die Feuerwehr schließlich eintraf. Von den Bewohnern mussten anschließend neun mit leichten Beeinträchtigungen durch das Rauchgas behandelt werden. Ein weiterer Bewohner zog sich bei den Löschenversuchen einen Schnitt an der Hand zu.
Angeklagter reagiert explosiv
Für die Kammer stand nach der Beweisaufnahme fest, dass das Feuer vorsätzlich gelegt wurde. Das hätten Experten der Kriminaltechnik anschaulich und nachvollziehbar dargelegt. Demnach sei ein technischer Defekt als Brandursache auszuschließen. Vielmehr konnte eine Stelle an einer der Matratzen im Zimmer als Brandherd ausgemacht werden. Den Vorsatz sieht die Kammer in Zeugenaussagen begründet, wonach der Angeklagte in den Tagen vor dem Vorfall schlechte Nachrichten bekommen haben soll. Darauf habe er schon am Vortag des Brandes mit der Zerstörung einiger Geräte in der Gemeinschaftsküche und im Bad reagiert. Zudem habe der psychiatrische Gutachter bestätigt, dass eine Brandstiftung als Reaktion auf eine empfundene Ungerechtigkeit für den Angeklagten nicht wesensfremd sei. So habe er auch in der Untersuchungshaft immer wieder aggressiv und explosiv reagiert. Mehrfach habe er mit Essen geworfen und sein Bett so stark gegen die Metalltür seiner Zelle gerammt, dass die Zarge beschädigt wurde.
Strafmindernd habe sich ausgewirkt, dass der durch das Feuer entstandene Schaden mit 15 000 Euro recht gering gewesen sei. Wobei das allerdings dem schnellen Eingreifen der anderen Bewohner zu verdanken sei. Zudem sei die Tat aller Wahrscheinlichkeit nach spontan und nicht geplant gewesen. Auch die vom Psychiater diagnostizierte Anpassungsstörung wirkte sich nach Angaben der Kammer zugunsten des Angeklagten aus. Andererseits sei der Mann vorbestraft und erst elf Monate vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Auch dass mehrere Personen leicht verletzt wurden, sprach gegen den Angeklagten.
Verteidiger kritisiert Gutachter
Die Kammer blieb mit ihrem Urteil hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und drei Monaten zurück. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, zumal niemand seinen Mandanten beim Legen des Brandes gesehen hatte. „Man kann es durchaus so werten, dass der Angeklagte als Einziger infrage kommt“, sagte er. Ihn störten aber immer noch Teile der Beweisaufnahme. So gab er beispielsweise zu bedenken, dass es uneinheitliche Angaben zu einem eventuellen Zimmergenossen des Angeklagten gegeben hatte. Dieser hätte sicher auch über einen Schlüssel verfügt. Zudem will der Verteidiger Unterschiede im schriftlichen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen und in dessen abschließenden Ausführungen bemerkt haben. Er habe offenbar zunächst die Unterbringung des Angeklagten aufgrund einer psychischen Störung gefordert. In seinem späteren Vortrag hatte er den 31-Jährigen dann jedoch für voll schuldfähig erklärt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat nun eine Woche Zeit, über seinen Verteidiger eine Revision zu beantragen. Dieser muss eine Begründung beiliegen.