Der Anstifter hat bis zum Ende der Verhandlung seine Unschuld beteuert. Foto: dpa

Ein 47-Jähriger hatte einen jungen Mann engagiert, um eine Oldtimer-Halle in Fellbach-Schmiden anzuzünden. Dort standen zur Tatzeit Autos im Wert von 6,2 Millionen Euro.

Fellbach/Waiblingen - Ein 21-Jähriger ist im September vom Amtsgericht Waiblingen als Brandstifter verurteilt worden. Der junge Mann hatte gestanden, dass er im Oktober des vergangenen Jahres die Oldtimer-Halle in Schmiden angezündet hat. Zudem belastete er einen 47-Jährigen, der ihn zu der Tat angestiftet hat. Dieser wurde nun vom Waiblinger Schöffengericht wegen Anstiftung zur Brandstiftung verurteilt.

Der Verteidiger des 47-Jährigen hatte bis zuletzt versucht zu beweisen, dass der 21-Jährige die Brandstiftung nicht begangen hat, denn dann hätte sein Mandant den jungen Mann zu dieser Tat auch nicht anstiften können. Und der Anwalt ließ sich zu keiner Zeit von seiner Strategie abbringen, obwohl die Beweislage eindeutig war: So wurden am Tatort Fußspuren und DNA-Abdrücke des 21-Jährigen gefunden, ebenso war sein Handy laut einer Funkzellenabfrage zur Tatzeit in Schmiden eingeloggt.

Der verurteilte Brandstifter hat eine brennende Fackel in die Oldtimer-Halle geworfen

Weil der verurteilte Brandstifter drei Tage vor der Tat einen schweren Motorradunfall hatte und an Krücken gehen musste, bezweifelten Verteidiger und Angeklagter, dass der 21-Jährige imstande gewesen sein soll, mit einem Motorrad von Sternenfels im Pforzheimer Raum nach Fellbach zu fahren. Ebenso glaubten sie nicht, dass er in der Lage gewesen war, mit einer Fackel und einem Kanister, gefüllt mit einer Benzin- und Flüssigkeitsanzünder-Mischung, auf das Dach eines Lastwagens zu klettern, um die Mitbringsel durch ein zuvor eingeschlagenes Oberlicht zu werfen.

Ein forensischer Sachverständiger sollte im Gerichtssaal zur Aufklärung beitragen. Anhand von verschiedenen Arztbefunden kam der Mediziner zu dem Schluss, „dass es keine schwere Einschränkung der physischen Leistungsfähigkeit gab“. Der 21-Jährige sei also durchaus in der Lage gewesen, die Tat auszuführen.

Die Verlobte des Angeklagten gibt ihrem Partner ein falsches Alibi

Unter den Zeugen war auch die Verlobte des Angeklagten. Sie gab ihrem Partner sogar ein falsches Alibi. Sie behauptete, dass er am Tag der Brandstiftung mit zwei der fünf Kinder zum Einkaufen nach Prag gefahren war. Das Gericht ließ daraufhin die Klassenbücher der Kinder überprüfen. Diese bewiesen, dass die Frau gelogen hatte. Gegen die 34-Jährige wird nun wegen einer Falschaussage ermittelt.

Direkt nach dem Brandanschlag hatte es einen Handy-Chat zwischen dem Brandstifter und dem Angeklagten gegeben. Darin war unter anderem von einer „Geburtstagsfeier“ und einem „Feuerwerk“ die Rede. Ein Emoji – also ein Symbol – zeigte eine Faust mit hochgestrecktem Daumen. Der 47-Jährige bestritt, dass er den Chat geführt hat: „Das war mit Sicherheit nicht mein Handy.“

Doch auch das wollte das Gericht ihm nicht glauben. Die Staatsanwältin sah den Chatverlauf als weiteres Indiz, dass der 47-Jährige den Brandstifter beauftragt hat. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. „Es hätte ein hoher Schaden gedroht, immerhin haben Oldtimer im Wert von 6,2 Millionen Euro in der Halle gestanden“, sagte die Vertreterin der Anklage.

Bei dem Brand in Schmiden ist ein Schaden von rund 40 000 Euro entstanden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Brandanschlag ein Racheakt wegen eines geplatzten Oldtimer-Verkaufs ist. Der Angeklagte sieht sich dagegen als Opfer einer Verschwörung. Sein Verteidiger forderte im Plädoyer einen Freispruch.

Nach 15 Stunden Verhandlung spricht der Richter das Urteil

Nach drei Verhandlungstagen mit rund 15 Stunden Dauer, etlichen Beweisanträgen und Zeugen, sprach Richter Kirbach das Urteil. Wegen Anstiftung zur Brandstiftung wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Schöffengericht glaubte nicht an eine Verschwörung. „Wer den Chat auf dem Handy geführt hat, wusste von der Tat“, sagte Richter Kirbach.