Knapp drei Jahre nach dem Freispruch von Andreas R. vom Vorwurf der sexuellen Nötigung beginnt in Stuttgart ein neuer Prozess gegen den früheren Polizeiinspekteur.
Es wird ein Déjà-vu geben. Die Ehefrau von Andreas R. will am Dienstag wieder eine Statement-Handtasche tragen, und sie wird ihn ins Gericht und zum Prozess begleiten. Wie im April 2023. Damals betrat Andreas R., der frühere oberste Polizist des Landes, das Stuttgarter Landgericht Hand in Hand mit seiner Ehefrau, angeklagt der sexuellen Nötigung einer jüngeren Kollegin. Im Juni verließ er das Gericht mit einem Freispruch in der Tasche, Hand in Hand mit seiner Frau. Diese Szenen gehören zu den prägenden Bildern der Polizeiaffäre um den früheren Inspekteur der baden-württembergischen Polizei.
Damals war die Botschaft auf dem Handtaschengurt: stay strong. Bleib stark. Es war eine metoo-Affäre, ausgelöst durch eine Kneipennacht am 12. November 2021, ein Fall der sexuellen Annäherung zweier Menschen mit großem Machtgefälle, die nicht nur das Leben der beiden Hauptbeteiligten völlig auf den Kopf stellte. Sie erschütterte die gesamte Spitze der Landespolizei, brachte den Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) ins Wanken, löste einen Landtags-Untersuchungsausschuss aus.
Und jetzt, viereinhalb Jahre nach dem ersten öffentlichen Bekanntwerden der Vorfälle, geht es wieder von vorne los. An diesem Dienstag beginnt in Stuttgart vor dem Landgericht ein neuer Prozess gegen Andreas R.. Die Anklage lautet diesmal: Bestechlichkeit. Ein anderer Vorwurf, aber derselbe Vorgang. Wie ist das möglich? Und warum erst jetzt? Erinnerungen und Fakten zu einer beispiellosen Affäre.
Der Vorfall
Am 12. November 2021 ziehen Andreas R. und eine jüngere Polizeibeamtin, die sich im Verfahren für den höheren Dienst befindet und von Andreas R. betreut wird, nach einem Sektumtrunk im Innenministerium und einem Kneipenbesuch mit Kollegen zu zweit weiter in eine andere Kneipe. Es wird getrunken, man tauscht Zärtlichkeiten aus. Eine Kamera im Lokal zeichnet Teile des Abends auf. Sie zeigt Annäherungen, körperliche Nähe. Später verlassen beide kurz das Lokal. Die Beamtin wird später über diese Minuten von sexueller Nötigung sprechen. Sie habe mit dem Fortgang des Abends nicht mehr gewusst, wie sie sich hätte entziehen sollen.
Wenige Tage später kommt es zu einem Skype-Telefonat zwischen den beiden. Die Polizeibeamtin schneidet dieses mit dem Handy mit, ohne dass es Andreas R. weiß. Sie berichtet einem Vertrauten in der Polizei von den Vorgängen. Dieser meldet es, die Lawine kommt ins Rollen. Die Landespolizeipräsidentin schaltet interne Ermittler und die Staatsanwaltschaft ein. Andreas R. wird einbestellt, ihm das Führen der Dienstgeschäfte untersagt und kurz darauf die Öffentlichkeit informiert. Der Fall erreicht den politischen Raum.
Die Affäre betrifft nicht nur die beiden Beteiligten, sondern die Spitze der Landespolizei und das Innenministerium. Innenminister Thomas Strobl (CDU) gerät unter Druck. Es folgen Ermittlungen gegen ihn und eine Geldauflage. Auch strukturell hat der Fall Folgen für die Landespolizei. Die Führung wird umgebaut, das Beförderungssystem geändert, das Amt des Polizeiinspekteurs abgeschafft.
Untersuchungsausschuss und Strafverfahren
Im Juni 2022 nimmt ein Untersuchungsausschuss des Landtags seine Arbeit auf. Er untersucht Karrierewege, Beförderungspraxis, interne Abläufe und den Umgang mit Vorwürfen sexueller Nötigung. Die Arbeit dauert zweieinhalb Jahre. Der Abschlussbericht umfasst rund 2000 Seiten. Die Kosten liegen bei rund 2,3 Millionen Euro. Parallel läuft das Strafverfahren gegen Andreas R. Der Prozess beginnt im April 2023 vor dem Stuttgarter Landgericht. Er steht unter großem medialem Interesse, auch wegen der öffentlichen Verhandlung intimer Details. Die Polizeibeamtin tritt als Nebenklägerin auf. Im Juli 2023 endet das Verfahren mit einem Freispruch. Das Gericht sieht die Schuld nicht als erwiesen an.
Gleichzeitig verweist die Urteilsbegründung darauf, dass im Zusammenhang mit dem Skype-Telefonat der Verdacht der Bestechlichkeit geprüft werden müsse. Dieser Aspekt war nicht Teil der Anklage. Im April 2024 wird die Revision verworfen, der Freispruch wird rechtskräftig.
Neue Ermittlungen und neuer Prozess
Im Herbst 2024 wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart erneut Ermittlungen aufgenommen hat – diesmal wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Im Zentrum stehen das Skype-Telefonat und die Frage, ob im Zusammenhang mit der Laufbahn der Beamtin dienstliche Vorteile in Aussicht gestellt wurden. Im Mai 2025 erhebt die Staatsanwaltschaft erneut Anklage gegen Andreas R. Im Januar 2026 eröffnet das Landgericht Stuttgart ein neues Verfahren.
Das Disziplinarverfahren
Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen Andreas R. wird nicht abgeschlossen, solange strafrechtliche Verfahren gegen ihn laufen. Sollte es im neuen Prozess zu einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit und zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten kommen, führt dies zur Entlassung von Andreas R. aus dem Beamtenverhältnis und zum Verlust sämtlicher Versorgungsansprüche. Bei einem Freispruch oder einer geringeren Strafe müssen im Disziplinarverfahren die beamtenrechtlichen Folgen erneut geprüft werden.
Die Polizistin
Mittlerweile ist die Frau, die im November 2021 alles ins Rollen brachte, 37 Jahre alt. Die Kriminalhauptkommissarin arbeitet inzwischen wieder in Vollzeit an einer Dienststelle außerhalb von Stuttgart. Die Ereignisse rund um den ersten Prozess, die mediale Aufmerksamkeit, aber auch die polizeiinternen Vorgänge haben tiefe Spuren hinterlassen. Sie war einige Zeit krankgeschrieben, hatte sich völlig zurückgezogen. Die angestrebte Karriere und der Wechsel in die höhere Laufbahn – in deren Zuge sie ins Innenministerium abgeordnet war und Andreas R. kennenlernte – erfolgten nicht. Sie wurde wieder in ihr früheres Polizeipräsidium zurückbeordert, die Abordnung beendet. Nach einer Bewerbung auf eine passende Stelle weitab der Ereignisse nahm sie dort nach einer Wiedereingliederung im Dezember 2023 den Dienst auf.
Auch dort wusste man, wer sie war. Es habe gedauert, bis sie innerlich Abstand finden konnte, lässt sie über ihren Anwalt Holger-C. Rohne mitteilen. Bis sie nicht mehr bei jeder Begegnung überlegt habe, was ihr Gegenüber über sie wisse und denke. Mittlerweile sei sie dort einfach die Kollegin. Im Zuge des Strafprozesses, in dem sie als Nebenklägerin auftrat, entstanden ihr erhebliche Kosten. Zwar gab es finanzielle Unterstützung, dennoch blieb ein Teil bei ihr hängen.
Besonders belastend sei gewesen, dass intime Details aus ihrem Leben öffentlich wurden – Chatverläufe, Nachrichten, Gespräche mit Freunden und Familie. Das sei, so ihr Anwalt, das Schlimmste gewesen: der Eingriff in die intimsten Bereiche ihres Lebens. Die Frage, ob sie heute in einer vergleichbaren Situation wieder so handeln würde, lässt sie über ihren Anwalt beantworten: „Trotz allem: Ja, das würde sie.“
Der Ex-Inspekteur
Als Andreas R. im November 2021 zum letzten Mal offiziell zum Dienst ins Innenministerium geht und seiner Dienstgeschäfte enthoben wird, ist er 48 Jahre alt. Seitdem wartet er. Formal hat er keine Dienstaufgaben. An diesem Donnerstag ist Andreas R. 53 Jahre alt geworden. Offiziell suspendiert wurde er erst im August 2024. Bis dahin erhielt er weiterhin seine Bezüge als Spitzenbeamter von rund 8400 Euro monatlich. Mit der Suspendierung wurden sie halbiert.
Viele seiner Tage verbringt er seither mit Akten: Ermittlungsakten, Gerichtsentscheidungen, Revisionsunterlagen, BGH-Urteilen, den umfangreichen Dokumenten des Untersuchungsausschusses sowie juristischer Literatur aus Straf- und Verwaltungsrecht. Die baden-württembergische Polizei war, wie bei vielen Kolleginnen und Kollegen, seine Familie, sein Lebensinhalt. Manche der Familienmitglieder halten noch immer Kontakt zu ihm, privat. Andreas R. ist weiter außerordentlich gut informiert über die Vorgänge in der Landespolizei. Auch seine Frau ist Polizeibeamtin.
Andreas R. kümmert sich um den Haushalt und den gemeinsamen Sohn. Zum VfB Stuttgart kann der Fußballfan Andreas R. nicht mehr ins Stadion gehen, seitdem Fan-gruppierungen wiederholt im Zuge der Ereignisse riesige Schmähtransparente mit seinem Namen über die Blocks im Stadion spannten. In seinem Wohnumfeld und in Stuttgart kann er sich aber mittlerweile bewegen, ohne dass er sich ständig von Blicken verfolgt und erkannt fühlt. Die Anwaltskosten von Andreas R. dürften sich mittlerweile im Bereich jenseits der 200 000 Euro bewegen. Andreas R. möchte sich vor dem Prozess nicht öffentlich äußern.