An der Gaisburger Brücke im Stuttgarter Osten wurde im Oktober 2017 der Torso der Frau geborgen. Foto: 7aktuell/Jens Pusch

Im September 2017 wird eine Frau aus Stuttgart getötet und zerstückelt. Ihr 77-jähriger Freund wird verurteilt, aber der Bundesgerichtshof kassiert die Gerichtsentscheidung. Das neue Urteil fällt deutlich härter aus.

Stuttgart - Zwölf Jahre Haft - ein zweiter Prozess endet für einen 77 Jahre alten Rentner mit einer doppelt so hohen Haftstrafe, diesmal wegen Totschlags an seiner Freundin. Im Juni 2018 war der Mann von einer anderen Kammer des Stuttgarter Landgerichts wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Richterin findet Geschichte „erstunken und erlogen“

Der Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung nach dem Einwand der Staatsanwaltschaft kassiert. Mit dem neuen Urteil folgte das Landgericht am Dienstag nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in beiden Verhandlungen auf Freispruch plädiert. „Ich bin nicht schuldig“, rief der Mann nach der Urteilsverkündung noch im Saal der Richterin zu.

Diese hatte zuvor kein gutes Haar an den Aussagen des Angeklagten gelassen. „Erstunken und erlogen“, seien diese, „eine Räuberpistole“, „abenteuerlich“, „absurd“ und „aus der Luft gegriffen“, sagte die Vorsitzende Richterin Ute Baisch. Die Verteidigerin des Rentners will erneut Revision beantragen.

Frau führte wohl ein Doppelleben

Der Mann habe seine damalige Freundin im Streit um das drohende Aus in der Beziehung in seiner Esslinger Wohnung umgebracht und die Leiche zersägt. Die 72-Jährige, die ein Doppelleben geführt hatte, habe dem Mann zuvor eventuell ihre Untreue gestanden, vermutete Baisch und fügte hinzu: „Der Angeklagte ist dadurch so in Rage geraten, dass er sich am Opfer körperlich abreagieren wollte.“ Teile der Leiche waren Mitte Oktober, mehrere Wochen nach der Tat, im Neckar entdeckt worden. Unter anderem vom Kopf fehlt bis heute jede Spur.

77-Jährige soll die Tat nicht geplant haben

In dem reinen Indizienprozess wollte das Gericht den Aussagen des angeklagten Mannes keinen Glauben schenken. Der Mann sei hochstaplerisch geltungsbewusst“ und gehe mit der Wahrheit „kreativ um“. Es sei ihm stets wichtig gewesen, eine Frau an seiner Seite zu haben. „Er wollte, dass die Frau ihm in gewisser Weise gehört“, sagte Richterin Baisch. Es seien hier aber zwei Menschen zusammengekommen, die „beide betrügerisch-manipulativ veranlagt sind“. Der 77-Jährige habe die Tat zwar nicht geplant, „das war spontan“, sagte Baisch. Es sei aber keineswegs eine Affekttat gewesen.