Kopftritte und Messerstiche: Zwei Männer stehen wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Foto: Kraufmann

Zwei 24 und 40 Jahre alte Männer sollen in einer Wohnung in Zuffenhausen einen Mann mit Kopftritten und einen anderen Mann mit Messerstichen schwer verletzt haben. Vor dem Landgericht Stuttgart ergibt sich ein uneinheitliches Bild des Geschehens.

Stuttgart - Am Abend des 9. Januar dieses Jahres sitzt ein 42-Jähriger vor einem Haus in Zuffenhausen. Der Mann ist schwer verletzt, er hat zwei Stichwunden im Bauch. Den herbeigeeilten Rettungskräften sagen seine Bekannten, der 42-Jährige sei von zwei Jugendlichen überfallen worden. Eine glatte Lüge.

Tatsächlich rühren die Stiche von einem Streit in einer Wohnung des Hauses her. Ein zweites Opfer, das zusammengeprügelt und getreten worden war, hat den Tatort mit Brüchen im Gesicht bereits verlassen. Verantwortlich für die schweren Verletzungen sollen die zwei Männer sein, die seit Montag vor der 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts stehen. Sie sind des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt.

Hauptangeklagter kann sich nicht erinnern

Grund des Gewaltausbruchs soll das vermeintlich ungebührliche Verhalten des 37-jährigen Prügelopfers gewesen sein. Der 40-jährige Angeklagte, der nach eigenen Angaben keine durchgehende Erinnerung an die Geschehnisse hat, habe an jenem Samstag eine Nachricht von seiner Frau und seiner Tochter aus Polen bekommen. Ihnen sei übermittelt worden, er habe in Deutschland eine Geliebte. Der 40-jährige Pole hat offenbar einen 37-jährigen Landsmann in Verdacht, seine Frau kontaktiert zu haben. Er geht nachmittags mit seinem Mitangeklagten zu einem Bekannten nach Zuffenhausen. Dort taucht gegen später just der Mann auf, den der 40-Jährige als den Kontaktmann seiner Frau verdächtigt. Er habe vor Zeugen klären wollen, dass der 37-Jährige „ein Schwein“ sei, der seine Ehe kaputt mache, so der 40-jährige Handwerker. Das konnte, auch wegen des getrunkenen Alkohols, nicht gut gehen.

„Als ich vom Schnapskaufen zurückkam, war in der Wohnung schon die Situation“, lässt der 24-jährige Angeklagte übersetzen. Sein Mitangeklagter sei über dem 37-Jährigen gestanden und habe ihm gegen den Kopf getreten und auf den Kopf gestampft. „Ziemlich oft“, so der Angeklagte. Laut Staatsanwalt soll der 40-Jährige den Jüngeren dann aufgefordert haben, dem Opfer ebenfalls gegen den Kopf zu treten, was der Jüngere auch getan habe. „Das stimmt nicht, das hat nie stattgefunden“, sagt der 24-Jährige. Er habe nicht zugetreten, er habe vielmehr schlichtend eingegriffen.

Zeugen wollen Kopftritte gesehen haben

Plötzlich habe der 40-Jährige ein Küchenmesser in der Hand gehabt. Das habe er ihm abgenommen, wobei er selbst verletzt worden sei, sagt der jüngere Angeklagte. Von Stichen in den Bauch des anderen Mannes habe er nichts mitbekommen. „Zwei Zeugen sagen ausdrücklich, dass auch Sie gegen den Kopf des einen Opfers getreten hätten“, so Vorsitzender Richter Christian Klotz. „Das ist unmöglich“, wehrt der 24-Jährige ab. Er sei selbst ein Opfer, er sei nicht vorbestraft, er habe helfen wollen und werde jetzt belastet, beschwert er sich.

Dem Hauptangeklagten, der vom Amtsgericht Bad Cannstatt schon einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden ist und der in seiner Heimat wegen Drogenhandels fünf Jahre im Gefängnis saß, werden die Messerstiche vorgeworfen. Daran habe er keine Erinnerung, sagt er. Ein 42-Jähriger hatte offenbar in der Wohnung schlichten wollen, was ihm die Messerhiebe in den Bauch eingebracht hat. Irgendwie spielt wohl auch die ehemalige Beziehung des jüngeren Angeklagten zur Tochter des älteren Angeklagten eine Rolle. Ganz klar wird dieser Aspekt am ersten Prozesstag nicht. Die Hauptverhandlung wird am 23. Juni fortgesetzt.