Das Ehepaar, das sich wegen Einschleusens von Ausländern verantworten muss, soll auch für falsche Pässe gesorgt haben. Foto: dpa/Paul Zinken

Ein syrisches Ehepaar aus Saarbrücken soll mit Komplizen Flüchtlinge mit falschen Papieren versorgt haben. Jetzt steht das Paar in Stuttgart vor Gericht.

Stuttgart - Das kriminelle Geschäft internationaler Schleuserbanden gilt als lukrativer als der Drogenhandel. Insgesamt sind die Fallzahlen laut Bundeskriminalamt allerdings stark rückläufig. Seit Montag muss sich nun ein syrisches Ehepaar, das in Saarbrücken lebt, vor dem Landgericht wegen Einschleusens von Ausländern verantworten.

Schon 2015 soll das Paar als Teil einer international agierenden Bande mehrere illegale Einreisen nach Deutschland organisiert haben. Bei den Flüchtlingen, die in der Anklage von Oberstaatsanwältin Tomke Beddies erwähnt werden, handelte es sich vor allem um jordanische und syrische Einzelpersonen oder gleich um ganze Familien.

Schleuserlohn: 16 200 Euro

So sollen die Angeklagten, der 40-jährige Mann befindet sich in Untersuchungshaft, seine gleichaltrige Frau ist frei, 2018 drei Erwachsene und drei Kinder über Bosnien nach Italien geschleust haben. In Bosnien seien als Schleuserlohn 16 200 Euro fällig gewesen.

Zuvor, Ende Januar 2017, fand ein jordanisches Ehepaar mit „erschlichenen Touristenvisa“, so die Anklage, den Weg über Griechenland und die Schweiz nach Stuttgart. Am 28. Januar 2017 wurde das Paar von den Schleusern am Hauptbahnhof in Stuttgart in Empfang genommen – und zur Kasse gebeten. 10 000 Euro soll das Ehepaar bezahlt haben für gefälschte Pässe, einen Führerschein, eine Heiratsurkunde – allesamt angeblich syrische Dokumente zur Vorlage bei der asylrechtlichen Anhörung.

Jordanier haben wenig Chancen auf ein Bleiberecht in Deutschland. Syrer dagegen, die vor dem Krieg in ihrem Heimatland geflohen sind, dürfen in der Regel mindestens eine gewisse Zeit in der Bundesrepublik bleiben.

Die Beträge, die die Flüchtlinge an ihre Schleuser bezahlen müssen, schwanken stark. Das eine Ehepaar soll 10 000 Euro bezahlt haben, in einem anderen Fall soll eine Frau für sich und ihre beiden Kinder 2000 Euro in Athen und weitere 4000 Euro in Deutschland bezahlt haben. Einmal habe die Bande, von der bereits einige Mitglieder verurteilt worden sind, sechs Personen nach Griechenland geschleust – für 500 Euro pro Kopf.

Staatsanwaltschaft: Keine Bewährung für den Mann

Schleusungen sind nach wie vor lukrativ, die Fallzahlen nehmen aber ab. Laut Bundeskriminalamt sind die aufgedeckten Straftaten aus diesem Bereich von 2016 auf 2017 um 33 Prozent zurückgegangen. 2000 Tatverdächtige wurden registriert – ein Rückgang von 30 Prozent.

Am ersten Prozesstag ließen die Richterinnen und Richter der 7. Strafkammer des Landgerichts lediglich den Anklagesatz verlesen. Falls sich die Angeklagten äußern werden, kann dies frühestens beim nächsten Termin am 2. September geschehen. Grund: Die Verteidiger mussten sich aus Termingründen vertreten lassen.

Die Staatsanwaltschaft hat schon mal die Richtung vorgegeben: Man sei einer Verfahrensabsprache nicht abgeneigt. Eine Bewährung komme mindestens für den Mann aber nicht infrage. Er müsse eine „ordentliche Freiheitsstrafe“ bekommen, heißt es.