Auf einer Station der Klinik im Schloss Winnenden ist es am 12. März zu einem Angriff gekommen. Foto: Pascal Thiel

Ein psychisch kranker Mann muss weiterhin in einer psychiatrischen Anstalt bleiben. Das Stuttgarter Landgericht ist sicher, dass von dem Mann, der einen anderen mit einer abgebrochenen Flasche verletzt hat, weiterhin gefährlich werden kann.

Winnenden - Mit einer abgebrochenen Glasflasche hat ein 41-Jähriger in der Nacht zum 12. März im Psychiatrischen Landeskrankenhaus in Winnenden einen anderen Patienten attackiert und am Hals verletzt. Die 1. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat am Mittwoch entschieden, dass der Mann aus dem Rems-Murr-Kreis dauerhaft in der Psychiatrie bleiben muss, da wegen seiner psychischen Erkrankung weitere gefährliche Taten nicht ausgeschlossen werden können.

Wahnvorstellungen durch Psychose

Der Psychiatrische Sachverständige Jürgen Eckardt hatte anschaulich beschrieben, in welcher Verfassung der 41-Jährige während der Tatzeit war. Aufgrund einer Psychose war er nicht mehr in der Lage, Wahnvorstellungen und Realität zu trennen. Er fühlte sich von Parasiten bedroht, die Kontrolle über ihn gewinnen wollten. Der 41-Jährige war auf eigenen Wunsch in die Klinik im Schloss gegangen, da sich sein Zustand immer mehr verschlechterte. „Ich fürchte, den Verstand zu verlieren“, hatte er kurz zuvor zu seiner Mutter gesagt.

In Winnenden fühlte er sich dann zunehmend von einem Mitpatienten bedroht. „Er war immer so laut und aufdringlich“, berichtete der 41-Jährige dem Gericht von jenem 63-Jährigen, der ebenfalls wegen einer Psychose im Krankenhaus war. In der Nacht zum 12. März lag dieser fixiert auf einem Krankenbett im Flur der geschlossenen Abteilung, da die Überwachungsräume belegt waren.

Um 2.15 Uhr hörte die zuständige Krankenschwester den Patienten „He, Hallo!“ rufen. Auf dem Flur sah sie dann den 41-Jährigen, der den abgebrochenen Hals einer Apfelsaftflasche in Richtung des fixierten 63-Jährigen hielt. „Ich habe sie ihm aus der Hand genommen“, berichtete die 35-jährige Pflegerin, welcher der Vorfall bis heute zu schaffen macht. „Ich muss ihn umbringen“, habe der 41-Jährige gesagt. Sie habe ihn weggestoßen, er habe sich dann ohne Gegenwehr wegführen lassen.

Gefangen in einem Albtraum

Der 41-Jährige habe den anderen als Bedrohung für sich und alle anderen gesehen, erklärte der Gutachter. Wie in einem Albtraum sei ihm alles völlig real vorgekommen. Wenn man im Traum bedroht werde, renne man weg oder man wehre sich. „Da ruft keiner die Polizei“, sagte der Psychiater, der im Klinikum Weissenau bei Ravensburg arbeitet. Der 41-Jährige habe sich und alle anderen vor der vermeintlichen Gefahr retten wollen. „Er hat in größter Not gehandelt“, so der Gutachter. „Ich kämpfe für uns alle“, hatte der Beschuldigte am ersten Tag des Prozesses erklärt.