S-21-Gegner und die Gruppe Extinction Rebellion protestieren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Drei Klimaaktivisten stehen in Stuttgart vor dem Amtsgericht. Einer hatte einen Vortrag des Kanzlers gestört, zu dritt stiegen sie auf einen Baukran.

Bei diesen Worten der Richterin Susanne Böckeler staunten sowohl die Zuhörer im Saal als auch die Angeklagten: „Man kann das, wofür sie kämpfen, ja 1:1 unterschreiben“, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. Die hehren Ziele der drei jungen Leute auf der Anklagebank: Die Klimakatastrophe vielleicht noch abwenden, Umweltzerstörung verhindern, für ressourcenschonende Bautechniken einstehen. Trotz allen Verständnisses fiel aber doch ein Urteil gegen die drei. Denn sie hatten mit ihren Aktionen gegen Gesetze verstoßen. Und das, so Böckeler, sei in der Juristerei nun mal eindeutig geregelt. Strafe muss sein. In den vorliegenden Fällen wurden es Geldstrafen.