Der Angeklagte im Gespräch mit seiner Anwältin. Foto: dpa/Martin Oversohl

Ein Mann soll eine Jugendliche im Schlaf mit einem Messer angegriffen haben, um als Einbrecher nicht entdeckt zu werden. Der Staatsanwalt deutet an, was er am Ende fordern wird.

Was eine 15-Jährige in Stuttgart in einer Nacht im vergangenen August durchgemacht hat, das kann man sich in den schlimmsten Albträumen nicht ausmalen: Sie liegt nachts im Bett und schläft, die Eltern sind ausgegangen. Aus dem Nichts fährt ein Messer auf sie herab. Acht Mal stößt es der Einbrecher in den jungen Körper. Trifft sie im Oberkörper, am Hals, am Kopf. Durchtrennt ihren Halsmuskel. Sie wird wach, versetzt dem Mann einen Fußtritt, ruft nach ihrem Hund. Der Mann stürzt gegen den Kleiderschrank und flüchtet. Erst Stunden später kann sie Hilfe alarmieren. Sie kommt ins Krankenhaus. Die physischen Wunden werden nach der Tat im Krankenhaus versorgt. Die psychischen Folgen trägt sie bis heute mit sich. Deswegen mache die Jugendliche eine ambulante Traumatherapie.

 

Die Jugendliche und ihre Eltern leiden noch immer unter der Tat

Nicht nur sie, auch ihre Eltern leiden. Noch bevor es überhaupt losgeht in dem Prozess, schüttelt es die Mutter, die neben dem Anwalt der Familie als Nebenklägerin im Saal sitzt, so sehr muss sie weinen, wenn sie an das denkt, was ihrer Tochter im geschützten Raum des eigenen Kinderzimmers widerfuhr.

Die Staatsanwaltschaft strebt eine Sicherungsverwahrung an

Das alles soll sich im vergangenen August in einem Haus im Stadtteil Kaltental zugetragen haben. Der Beschuldigte steht seit Dienstag vor Gericht. Gleich drei Mordmerkmale nennt der Oberstaatsanwalt Matthias Schweitzer in seiner Anklage: Der Mann habe heimtückisch gehandelt, da die Jugendliche geschlafen habe und somit keinesfalls den Angriff ahnen konnte. Er habe aus Habgier gehandelt, denn er wollte die recht stattliche Beute des Einbruchs in das Haus der Familie behalten – und fürchtete, von der 15-Jährigen entdeckt zu werden. Daher kommt als drittes noch die Verdeckung einer Straftat hinzu. Den Mann schätzt der Oberstaatsanwalt als so gefährlich ein, dass er aufgrund des „Hangs zu erheblichen Straftaten“ eine Sicherungsverwahrung anstreben werde, sagte er gleich beim Prozessbeginn.

In jener Nacht sei der Mann, der zur Tatzeit 23 Jahre alt war, über eine Mülltonne durch ein Fenster eingestiegen. Im Hochparterre habe er elf teure Handtaschen von Nobelmarken, Schmuck und einen Umschlag mit 10 000 Euro gefunden. Im ersten Stock erbeutete er laut der Anklage Spardosen mit 4000 Euro darin. Da hoffte er offenbar im zweiten Stock auch noch was zu finden – und kam so ins Zimmer der 15-Jährigen, die dort oben schlief.

Der Mann sagt keinen Ton im Gerichtssaal. Auf die Frage, ob er sich zur Sache oder zur Person äußern will, schüttelt er nur einmal kurz mit zusammengekniffenen Lippen den Kopf. Ab und zu borgt er sich einen Stift von seiner Anwältin, notiert etwas, während er dem Staatsanwalt und den Richtern zuhört. Er wirkt ruhig und aufgeräumt, akkurat kurz geschnittene Haare, sportlich sieht er aus in seinem grauen Hoodie. Da er sich nicht äußert, liest die Kammer unter dem Vorsitz des Richters Norbert Winkelmann vor, wie sein Leben bislang verlief und was er alles schon auf dem Kerbholz hat. Die Liste ist unfassbar lang.

Schon im Alter von zwei Jahren habe seine Mutter Verhaltensauffälligkeiten bei ihrem Kind festgestellt. Er kam dann zum ersten Mal in eine Pflegefamilie. Insgesamt lebte er in 18 Kinder- und Jugendheimen, mehrfach kam er in die Psychiatrie. In der Grundschule habe er auch Auffälligkeiten gezeigt, gleich am ersten Tag. Auch der Wechsel auf eine Schule für Erziehungshilfe steht in der Biografie. Er habe „trotz mittlerer Begabung“ keinen Hauptschulabschluss hinbekommen.

Mit 14 fängt die lange Reihe der Straftaten an

Die Straftaten fangen an, als der heute 24-Jährige noch nicht 15 ist. Raub, ein aufgebrochener Opferstock, ein Einbruch in einen Hof, ein versuchter Einbruch in einen Discounter: Das und Vieles mehr mündete in einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Wieder draußen, ging es 2017 schnell wieder los. Einbrüche in einen Imbiss nahe dem Pragfriedhof in Stuttgart, in einen Feinkostladen auf dem Killesberg, in dem der Angeklagte mit seinen Komplizen Feuer legte, um Spuren zu verwischen, und ein 19. Geburtstag, an dem alles so richtig eskalierte: Zwei Tage lang trank er und konsumierte Drogen mit seinen damaligen Komplizen. Dann seien sie von einem Wohnheim im Stuttgarter Norden gemeinsam in ein Haus am Viergiebelweg eingebrochen. Die Beute war relativ gering. Nur etwas Schmuck für 1000 Euro und 200 Euro aus den Weihnachtssocken für die Enkelkinder habe er gefunden. Dennoch war der Schaden enorm. Bei dem Einbruch wurde ein Feuer gelegt, das das gesamte Haus zerstörte. Ihm sei keine Beteiligung an der Brandstiftung nachzuweisen gewesen. Durch den Einbruch habe er aber die Voraussetzungen dafür geschaffen. Alles, was das Ehepaar aus den Trümmern habe retten können, seien Baupläne des unter Denkmalschutz stehenden Hauses und die Querflöte der Frau gewesen.

Die Kette tauschte er gegen eine Softairpistole ein, bei einem Mitbewohner. Damit bedrohte er tags drauf ein Ehepaar, als er vor deren Wagen auf die Straße trat und der Mann scharf bremsen musste. Die Haft nach dieser Reihe von Straftaten: Viereinhalb Jahre Jugendstrafe.

Das aktuelle Verfahren ist das erste, in dem sich der Stuttgarter, der keine Berufsausbildung, keinen festen Wohnsitz, keine Arbeit hat, nach Erwachsenenstrafrecht verantworten muss.

Der Prozess wird am 4. März fortgesetzt.