Am Stuttgarter Landgericht wird ein auch für die Justiz bizarrer Fall verhandelt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein Mann steht wegen schwerer Vorwürfe vor dem Stuttgarter Landgericht. Er soll seine Frau über Jahre gefoltert, zur Prostitution gezwungen und wie eine Sklavin gehalten haben. Jetzt haben zwei Gutachter ausgesagt.

Wem sollen die Richter glauben? Auf der einen Seite ist da eine junge Frau, aus Polen stammend. Sie hat in stundenlangen Befragungen vor dem Stuttgarter Landgericht ein furchtbares Martyrium beschrieben. Insgesamt zehn Jahre lang soll sie ihr früherer Ehemann mit Schlägen überzogen, sie gefoltert und zur Prostitution gezwungen haben. Er soll sie unter Drohungen, mit einem Schuldschein über 150 000 Euro und totaler Überwachung mittels Aufzeichnungsgeräten daran gehindert haben, sich zu wehren oder zu fliehen. „Ich hatte Todesangst. Ich war seine Sklavin“, sagt die Frau, die heute an einem geheimen Ort lebt, über diese lange Zeit – und über den Grund dafür, warum sie all das mitgemacht hat.

 

Auf der anderen Seite sitzt da ein Angeklagter im Gerichtssaal, der alle Vorwürfe kategorisch bestreitet und sich selbst als Opfer darstellt. Die Frau, die eine entfernte Verwandte von ihm ist, sei auf eigenen Wunsch zu ihm nach Stuttgart gekommen und habe sich als geldgierig und untreu erwiesen. Durch einen anderen Mann sei sie kokainsüchtig geworden, habe immer mehr Geld gebraucht und sei dafür freiwillig auf den Strich gegangen. Schließlich habe er selbst als Callboy gearbeitet, damit sie sich nicht mehr prostituieren müsse. Sie habe ihn gar zu einem Suizidversuch getrieben.

Klar scheint bisher nur: Die Version des Angeklagten wimmelt nur so von Unstimmigkeiten. Darauf hat ihn das Gericht mehrfach hingewiesen. Darüber hinaus allerdings gibt es kaum konkrete Beweise für eine der beiden Varianten. Der Angeklagte führt seine Mutter ins Feld, die seine Version weit gehend bestätigt, aber von keinerlei Prostitution etwas mitbekommen haben will. Sonstige Zeugen, die beide Beteiligten kannten, gibt es nicht. Und auch nur wenige aussagekräftige Fotos oder E-Mails, bei denen zudem noch nicht mal sicher scheint, ob Fälschungen darunter sind.

Umso mehr Gewicht dürften mehrere Gutachter bekommen, die sich mit dem mutmaßlichen Opfer beschäftigt haben. Zwei davon haben jetzt ausgesagt. Besonders ausführlich ist eine Berliner Diplom-Psychologin gehört worden, die ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt hat. Die erfahrene Expertin hat sich mehrere Tage lang persönlich mit der Frau unterhalten. Sie habe dabei weder Anhaltspunkte für eine gravierende psychische Störung, noch für eine irrtümliche Falschaussage oder für eine absichtliche Falschaussage gefunden, sagt sie: „Sie kann sich das alles so in dieser Qualität nicht ausgedacht haben.“

Rechtsmediziner im Zeugenstand

Der Angeklagte allerdings hat bereits angekündigt, das Gutachten durch ein weiteres erschüttern zu wollen. Dafür habe er eine Expertise in Auftrag gegeben, die das Gutachten der Sachverständigen auf methodische Fehler untersuchen solle.

Ein weiterer Zeuge, durch den die Beteiligten auf neue Erkenntnisse gehofft hatten, hat dagegen wenig Licht ins Dunkel bringen können. Der Facharzt für Rechtsmedizin hat das mutmaßliche Opfer vor wenigen Wochen auf körperliche Schäden hin untersucht, die auf vorangegangene Misshandlungen hindeuten. Er konnte zwar eine Nasenoperation und eine Narbe am Kopf bestätigen, die auf die Einwirkung stumpfer Gewalt zurückzuführen sein dürften, ansonsten aber weise die Frau „nicht über die Maße“ Narben oder sichtbare Verletzungen auf. Die Taten liegen mittlerweile allerdings auch schon mehrere Jahre zurück, viele Verletzungen könnten folgenlos ausgeheilt sein, so der Mediziner.

Der komplizierte Prozess dürfte noch mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Fortgesetzt wird er Ende Februar.