Hunderte Polizisten durchkämmen im Sommer den Schwarzwald auf der Suche nach Yves R. Er sei nur ein freiheitsliebender Mensch, sagt Mann jetzt beim Prozess vor dem Landgericht. Ist das alles?
Offenburg - Ein gutes Dutzend Waffen sind aufs Gebüsch gerichtet. Die Männer vom Spezialeinsatzkommando sind hörbar gereizt. „Rauskomme!“, brüllt einer. Fünf Tage hat Yves R. mit ihnen „Schnitzeljagd gespielt“, wie es der Einsatzleiter ausdrückt. Der ein oder andere sei einfach durch. Trotzdem probiert der Chef es noch einmal im Guten. „Komm raus, dann wird keiner verletzt und wir haben einen glücklichen Ausgang“, sagt er ruhig. Doch der Mann, der in Tarnkleidern im Gebüsch kauert, eine Axt auf dem Schoß, lehnt ab. „Ein glücklicher Ausgang ist ja wohl Definitionssache“, sagt er.
Per Videokamera hat das SEK die Sequenz mitgeschnitten. Es sind die letzten Minuten einer ungewöhnlichen Flucht durch die Wälder rund um Oppenau am Rande des Schwarzwalds, die im vergangenen Sommer für fünf Tage das ganze Land bewegte. Vom Waldläufer, vom „Schwarzwald-Rambo“, vom „Silvester Stallone mit Bollenhut“ fabulierte die Boulevardpresse, die endlich über etwas anderes als Corona berichten konnte. Jetzt muss sich der 32-Jährige vor dem Offenburger Landgericht wegen Geiselnahme, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Bei seiner Festnahme verletzt er einen SEK-Beamten mit dem Beil am Fuß. Der Mann ist noch dienstunfähig.
Der Angeklagte gibt niemals auf
Richter Wolfgang Kronthaler sitzt auf der Bühne der Offenburger Reithalle. Wegen der Abstandsregeln ist das Landgericht für den Prozess in das Veranstaltungsgebäude umgezogen. Von dort oben müssen er und seine Kammer sich nicht nur eine Übersicht über eine spektakuläre Suche erarbeiten, sondern vor allem auch die Persönlichkeit des Angeklagten ergründen, den die einen für harmlos, die anderen für furchteinflößend halten. Er sei „einfach nur ein freiheitsliebender Mensch“, sagt Yves R. in einer schriftlichen Erklärung, die seine Anwälte verlesen. Und er habe den Lebensgrundsatz, niemals aufzugeben. In diesem Fall habe das nicht unbedingt genützt, räumt er ein. Vermutlich hat er sogar alles erst eskalieren lassen.
Yves R., Glatze und Ziegenbart, ist ein vorbestrafter Sonderling, der im Frühling 2020 in einer Lebenskrise steckt. Er will quer durch Deutschland wandern, das Leben in der Wildnis aber zunächst in der Heimat erproben. Er schafft Material für 3500 Euro in den Wald. Dort baut er sich ein Lager mit einem Bett aus Reisig. Seine Freunde sind ein Kaninchen und ein Eichhörnchen, die er Freddy und Harald nennt.
Hunger und Durst
Er ernährt sich von Buchenblättern, weil das in einem Outdoor-Ratgeber steht. Satt wird er nicht, weshalb es ihn immer wieder in die Zivilisation zieht. So stößt er auf die scheinbar verlassene Gartenhütte, wo er mehrfach übernachtet. Dort kommt es zur folgenschweren Begegnung. Der Besitzer entdeckt ihn, ruft die Polizei. Die Kontrolle eskaliert. Einer der Beamten habe sich „herablassend“ über seine Ausrüstung geäußert, sagt Yves. Außerdem befürchtet er, wegen des Einbruchs wieder ins Gefängnis zu müssen. Unvermittelt zückt er eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe und entwaffnet die Polizisten. „Ich war überrascht, dass das so einfach ging.“
Bei seiner überstürzten Flucht nimmt Yves R. außer den Dienstwaffen, die er in eine Hosentasche und in den Gürtel steckt, nur wenige Gegenstände mit. Vor allem ärgere ihn, dass er seinen Wasserfilter vergessen habe. „Der hätte für 375 000 Liter gereicht.“ So kann er nur wenig trinken, hat Hunger und Durst. Tagsüber versteckt er sich, abends geht er auf Nahrungssuche. Immer wieder seien Polizisten nur wenige Meter von ihm entfernt gewesen. Er habe einige Wochen im Wald bleiben wollen und gehofft, dass die Polizei ihre Suche dann aufgebe. Mit welchen Hundertschaften nach ihm gefahndet worden sei, habe er nicht mitbekommen.
Yves R. redet wie ein Wasserfall
Am Tag seiner Festnahme ist Yves R. auffällig leichtsinnig. Er spricht einen Postboten an. Der ruft die Polizei. Yves R. sei „sozial ausgetrocknet gewesen“, sagt der ermittelnde Polizeibeamte. Auf der Fahrt zum Polizeipräsidium habe er ein großes Erzählbedürfnis gehabt. „Ich glaube, er war froh, dass es vorbei war.“ Jetzt droht Yves R. eine lange Haftstrafe. Für Geiselnahme – als solche gilt die Entwaffnung der vier Polizisten – stehen zwischen fünf und 15 Jahre. Oder handelt es sich um einen minderschweren Fall? „Wir müssen die Beweisaufnahme abwarten“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Prozess läuft bis zum 19. Februar.