Sex hinter Gittern – ein 17 Jahre alter Häftling berichtet von einvernehmlichen Handlungen (Symbolbild). Foto: dpa

Eine 33 Jahre alte Psychologin muss sich vor Gericht verantworten, einen 17 Jahre alten Schutzbefohlenen im Gefängnis sexuell missbraucht zu haben. Nach dessen Darstellung seien die sexuellen Handlungen einvernehmlich geschehen.

Mosbach - Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen im Gefängnis muss sich eine Psychologin von Donnerstag an vor dem Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 33 Jahre alten Frau vor, in der JVA Adelsheim 2016 mehrfach Geschlechtsverkehr mit einem 17-jährigen Häftling gehabt zu haben. Bis zum 26. April seien acht Termine angesetzt und mehr als zehn Zeugen geladen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Öffentlichkeit könnte ausgeschlossen werden.

Ende Juni 2016 war es zum Streit zwischen der Angeklagten und dem Häftling gekommen. Den Ermittlungen zufolge hatte der Jugendliche die Frau aufgefordert, acht Mobiltelefone in das Gefängnis zu schmuggeln. Bei einer Anhörung in der Vollzugsanstalt berichtete der Häftling dann von den einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Aus Angst vor drohenden Konsequenzen warf die Angeklagte dem Jugendlichen daraufhin vor, sie vergewaltigt zu haben und erstattete gegen ihn Anzeige.

Die Angeklagte habe sich außerdem falscher Verdächtigung schuldig gemacht

Dies sei „in Kenntnis der Unrichtigkeit ihrer Angaben“ geschehen, teilte das Gericht mit. Die Frau habe sich der Staatsanwaltschaft zufolge in sechs Fällen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Gefangenen in Tatmehrheit mit falscher Verdächtigung schuldig gemacht.