Der Angeklagte legte vor dem Amtsgericht ein umfassendes Geständnis ab – und gab zu, dass er eine sexuelle Störung habe. Foto: dpa

Ein 30 Jahre alter Mann vergeht sich mindestens fünf Mal an seiner schlafenden Gattin – und stört sich dabei auch nicht daran, dass daneben ein einjähriges Kind im Bett liegt. Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe.

Ludwigsburg - Am Ende verlässt der Angeklagte am Mittwoch das Ludwigsburger Amtsgerichts als freier Mann, und das hat vor allem einen Grund: er hat gestanden, umfassend und früh. Und damit hat er dem Opfer, seiner Ex-Frau, die immer noch unter den Geschehnissen leidet, eine schmerzvolle Aussage erspart. Viel zu leugnen gab es in diesem Fall indes sowieso nicht mehr, denn der Täter hat seine Taten auf Video aufgenommen, und diese Aufnahmen wurden von der Polizei sichergestellt: elf Filme, gespeichert auf einem Handy und einem Computer, entstanden im März und April 2016.

Sie zeigen, wie sich der 30-Jährige in der gemeinsamen Wohnung in Asperg an seiner Frau vergeht, die davon aber gar nichts mitbekommt, weil sie tief und fest schläft. Zunächst berührt er sie unsittlich, später führt er Gegenstände in ihre Vagina ein. „Auf einem Video ist zu erkennen, dass die einjährige Tochter neben der Mutter liegt“, berichtet der Polizist, der die Aufnahmen auswerten musste. Immerhin: verbreitet hat der Angeklagte die Filme wohl nicht, sondern ausschließlich für sich selbst angefertigt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußerte er sich am Mittwoch über seine Motive. Wie die Staatsanwältin später mitteilte, hat er dabei zugegeben, an „gewissen Perversionen“ und einem gestörten Sexualverhalten“ zu leiden. Inzwischen macht der Mann eine Therapie.

Die Frau fand auf dem Handy ein Video, auf dem sie missbraucht wird

Aufgeflogen war er, weil seine Frau dann doch einmal aufwachte. Zwar redete er sich heraus, aber seine Gattin wurde misstrauisch, überprüfte sein Handy – und fand einen der Filme. Sie trennte sich sofort, und ab diesem Zeitpunkt schliefen Täter und Opfer nicht mehr im selben Raum.

Aber das hielt ihn nicht davon ab weiterzumachen. Als die Frau eines Tages über Kopfschmerzen klagte, bot er sich als Helfer an und legte ihr Tabletten in den Mund. Dabei handelte es sich jedoch nicht um das erhoffte Paracetamol, sondern um Schlaftabletten, wie sich später herausstellte. Der Frau wurde übel, sie legte sich schlafen. Als sie später aufwachte, hegte sie einen schrecklichen Verdacht. Erneut griff sie nach dem Smartphone, und erneut fand sie ein Video, auf dem sie missbraucht wird. Diesmal ging sie zur Polizei.

Der Mann versuchte gegenüber den Beamten erst gar nicht, die Übergriffe abzustreiten. Das ehemalige Paar ist inzwischen geschieden und lebt getrennt. Die Frau habe bei den ersten Vernehmungen einen traumatisierten, aufgelösten Eindruck gemacht, erklärte der polizeiliche Sachbearbeiter am Mittwoch.

Der Täter verabreichte der Mutter, während sie stillte, eine Schlaftablette

Insbesondere die Ungewissheit mache dem Opfer zu schaffen – so sei beispielsweise völlig unklar, ob ihre Tochter tatsächlich nur bei einem der Übergriffe mit im Bett lag oder ob das Kind auf den anderen Videos nur nicht zu sehen ist. Hinzu kommt der Verdacht, dass der Mann vielleicht häufiger auf Schlaftabletten zurückgegriffen haben könnte, um sich an seiner Frau zu vergehen. Er ließ das über seinen Anwalt zwar bestreiten, aber das Opfer macht sich Sorgen, dass dadurch auch die Tochter Schaden genommen haben könnte. Als die Übergriffe passierten, stillte die Mutter noch – weshalb das gefährliche Medikament über die Muttermilch auch in den Körper der Einjährigen gelangt sein könnte. Die Packung mit dem Schlaftabletten, die in der Wohnung gefunden wurde, war jedenfalls halb leer.

Dass unter einer Matratze außerdem Massageöl entdeckt wurde, nutzte die Verteidigung, um den Mandaten in ein etwas besseres Licht zu stellen. Dieser, so der Anwalt, habe das Öl wohl benutzt, damit seine Frau beim Einführen der Gegenstände keine Schmerzen erleide.

Auf diesen Aspekt ging die Richterin in der Urteilsbegründung nicht ein, aber auch sie glaubt an die positive Sozialprognose des Angeklagten. Dieser mache eine Therapie, zeige Reue, weshalb – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – zwei Jahre auf Bewährung angemessen seien. Außerdem muss der Angeklagte 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.