Das Urteil ist gefallen. Foto: dpa

Die 45-Jährige leidet unter der Trennung von Ex-Mann und Kindern. Deshalb habe sie an einer Autobahn-Raststätte angehalten und aus Kummer fast eine ganze Wodka-Flasche in sich gekippt, sagte sie jetzt vor Gericht.

Leonberg - Es war ein schöner Sonntag im Februar vor einem Jahr, den sie mit den beiden bei ihrem Ex-Mann in der Pfalz lebenden Kindern verbrachte, erzählte die Frau in der Verhandlung am Leonberger Amtsgericht (Kreis Böblingen). Doch auf der Rückfahrt nach Oberstenfeld holte sie noch mal alles ein – die Scheidung, die schmerzhafte Trennung von den Kindern. Dann habe sie an einer Autobahn-Raststätte angehalten und aus Kummer fast eine ganze Wodka-Flasche in sich gekippt.

Wenig später nahm das Unheil seinen Lauf: Auf der A 8 bei Rutesheim verlor sie die Kontrolle über ihren Kleinwagen, sie überfuhr zwei Leitpfosten und eine Notrufsäule, und am Ende knallte sie dann auch noch gegen eine Schutzplanke. Nach dem Eintreffen der Polizei stellte sich heraus: Die Frau war ohne Führerschein unterwegs. Und eine später im Krankenhaus entnommene Blutprobe ergab drei Promille.

Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahren ohne Führerschein wurde die 45-Jährige jetzt zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Das Gericht verhängte zudem eine isolierte Führerscheinsperre von 20 Monaten. „Man kann von Glück reden, dass keine Menschen zu Schaden gekommen sind“, sagte die Amtsrichterin Jasmin Steinhart nach der Urteilsverkündung. „Mit drei Promille im Blut hätte die Sache nämlich auch ganz anders ausgehen können!“

„Wenn man benebelt ist, denkt man, es ist alles nicht so schlimm“

Die ausgebildete, aber derzeit arbeitslose Krankenschwester, die angab, dass sie eine Stelle in einer Klinik gefunden habe, erklärte den Vorfall mit ihren Alkoholproblemen. Nach der Trennung von ihrem Mann in 2013 habe sie immer häufiger zur Flasche gegriffen, zuerst nur an den Wochenenden, später dann auch regelmäßig unter der Woche. Sie machte zwar eine Kurzzeittherapie und auch eine ambulante Entgiftung, doch sie wurde immer wieder rückfällig. „Der Fehler ist, wenn man benebelt ist, dann denkt man, es ist alles nicht so schlimm“, sagte die 45-Jährige.

Auch da schon setzte sie sich betrunken hinters Lenkrad und wurde wegen Vollrausch zu Geldstrafen verurteilt – damals musste sie auch ihren Führerschein abgeben. Als ihr kurz nach dem Unfall auf der A 8 aufgrund ihrer Alkoholprobleme gekündigt wurde, ließ sie sich in ein psychisches Zentrum in Nordbaden einweisen, wo sie eine weitere Entgiftung machte – diesmal mit Erfolg. „Seit Oktober 2017 habe ich nichts mehr getrunken“, sagte die Frau und versicherte: „Der Groschen ist gefallen!“ Noch bis heute nehme sie auch an einer Suchttherapie teil.

Positive Sozialprognose

Dass sie auf einem guten Weg war, das honorierte auch das Gericht bei der Strafzumessung und stellte ihr eine positive Sozialprognose aus, weshalb die Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt wurde – eine Geldstrafe kam aufgrund der einschlägigen Vorstrafen ohnehin nicht mehr in Betracht. „Sie haben Ihr Leben wieder in den Griff bekommen, und da möchte ich Ihnen keine Steine in den Weg legen“, sagte die Richterin. Sie ging nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, da die 45-Jährige Alkohol in großen Mengen gewohnt war. Laut dem ärztlichen Protokoll zeigte sie während ihres Aufenthalts im Krankenhaus trotz des enormen Alkoholpegels kaum Ausfallerscheinungen.

Als „spürbare Sanktion“ wurde die Krankenschwester zudem mit einer Arbeitsauflage von 80 Stunden belegt. Außerdem muss die 45-Jährige natürlich auch noch für den auf der Autobahn verursachten Schaden aufkommen – dieser belief sich laut Gutachten auf rund 10 000 Euro. Mit dem Urteil war das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben – diese hatte eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten und eine Sperre von zwei Jahren gefordert.