Konsumenten und Drogenhändler haben einander nie persönlich getroffen. Der Grund dafür ist das Darknet. Foto: dpa

Wer heute Drogen kaufen will, muss zwielichtige Gestalten nicht mehr persönlich treffen. Das zeigt ein Fall, der jetzt in Leonberg vor Gericht verhandelt wird.

Leonberg - Zwei Männer haben per Post Kunden in ganz Deutschland mit Marihuana versorgt. Jetzt wurden die beiden am Schöffengericht in Leonberg (Kreis Böblingen) wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels verurteilt. Ein 30-jähriger Koch aus Leonberg erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Sein gleichaltriger Komplize wurde wegen Beihilfe schuldig gesprochen und mit 13 Monaten belegt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 2014 und 2015 insgesamt 400 Gramm Marihuana sowie 180 Gramm Haschisch unter falschen Namen an Kunden verschickt hatten. Dazu nutzten die Männer wechselnde Packstationen. Der Landschaftsgärtner aus Weissach hatte in fünf von 14 Fälle den Versand übernommen. Diese Drogen gingen nach Stuttgart, Köln, Frankfurt, München oder Nürnberg.

Dass die Sache aufflog, war dem Zufall geschuldet. Einer der vermeintlichen Absender habe sich bei der Polizei gemeldet, nachdem ein nicht ausreichend frankierter Drogenbrief an ihn zurückgeschickt worden war. Die Polizei ermittelte, von wo aus der Brief verschickt wurde und leitete eine Observierung ein. Sie fand weitere verdächtige Sendungen. Dann wurde der Weissacher an einer Packstation beobachtet und führte die Polizei direkt zu der Wohnung des Leonbergers. Dort stellten die Beamten 40 Gramm Marihuana sicher.

Geldprobleme seien der Grund gewesen

Der Koch erklärte in der Verhandlung, dass er sich wegen Geldproblemen zu der Sache hinreißen ließ. Er habe im Darknet einen Händler kennengelernt, der ihm das Marihuana samt Adressen geschickt habe. Dessen Namen wisse er nicht, nur einen Spitznamen. Für seine Dienste habe er eine Provision von zehn Prozent in der virtuellen Währung Bitcoin erhalten. Außerdem durfte er einen kleinen Teil der Drogen behalten – wie sein Kumpel, der pro Fahrt zu Packstationen einen Joint bekam.

Der Staatsanwalt ging von gemeinsamen Taten aus. Doch die Amtsrichterin war überzeugt, dass die Idee vom Leonberger stammte und sprach von einer „professionellen Vorgehensweise“. „Ihr Freund hat nur in fünf Fällen geholfen, und das können wir nicht als Mittäterschaft, sondern nur als Beihilfe werten“, erklärte sie. Die nicht vorbestraften Männer wurden obendrein mit Geldstrafen von 3000 Euro und 1700 Euro belegt – das Geld kommt dem Seehaus Leonberg, einem Projekt des Jugendstrafvollzugs in freien Formen, zugute. Außerdem müssen sie ein negatives Drogenscreening vorweisen. „Sie haben in der Verhandlung erzählt, dass sie keine Drogen mehr nehmen, und das möchten wir uns bestätigen lassen“, sagte die Richterin.

Die Verhandlung hatte mit einem einstündigen Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten begonnen. In diesem hatten sie sich auf eine Strafobergrenze geeinigt, sollten die Angeklagten ein Geständnis ablegen. Dadurch ersparte sich das Gericht auch eine umfangreiche Beweisaufnahme und konnte auf die Aussagen dreier Beamten verzichten, die krank ausgefallen waren, was dazu geführt hätte, dass ein weiterer Termin notwendig gewesen wäre.