Der Angeklagte im Gerichtssaal Foto: dpa/Sebastian Willnow

Autobombe oder Anschlag an einer Bushaltestelle: Der Sprengstoff, der bei einem KSK-Soldaten gefunden wurde, hätte wohl viele Menschen töten können. Trotzdem setzt der Anwalt des Angeklagten auf eine Bewährungsstrafe.s

Leipzig - Im Prozess um das Waffenversteck eines Bundeswehrsoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) aus Sachsen hat ein Sprengstoffexperte die sichergestellten Materialien als einsatzfähig bezeichnet. Ein Fachmann hätte mit dem Sprengstoff und den Zündern massiven Schaden anrichten können, sagte der Sachverständige der Polizei am Freitag vor dem Landgericht Leipzig. Wenn ein Block unter oder in einem Auto gezündet worden wäre, hätte dies das Fahrzeug komplett zerstört und alle Insassen getötet.

Der Sprengstoff hätte auch in einem Koffer unter der Bank einer Bushaltestelle eine verheerende Wirkung erzielt, erläuterte der Experte. Die sichergestellte Menge hätte aber nicht ausgereicht, um ein Gebäude oder eine Brücke zum Einsturz zu bringen. Der 45-jährige Angeklagte hatte zum Prozessauftakt die Taten gestanden. Angeblich ging er aber davon aus, dass es sich um nicht einsatzfähiges Material handelte.

Sturmgewehr als Deko-Waffe?

Der Soldat muss sich wegen Verstößen gegen Kriegswaffenkontroll-, Waffen- und Sprengstoffgesetz verantworten. Er ist inzwischen vom Dienst suspendiert und bekommt die Hälfte der Bezüge. Nach Angaben seines Anwalts läuft noch ein Disziplinarverfahren. Eine Rückkehr zur Bundeswehr sei unrealistisch.

Bei einer Durchsuchung des Grundstücks des Elitesoldaten in Collm (Landkreis Nordsachsen) hatten die Ermittler im vergangenen Mai unter anderem zwei Kilogramm professionellen Sprengstoff, mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition, ein Sturmgewehr AK47, eine Armbrust, eine Nebelhandgranate sowie Schusswaffen und Waffenteile gefunden - darunter war auch ein Schalldämpfer.

Der Angeklagte gab an, dass das Sturmgewehr nur als Deko-Waffe in seinem Wohnzimmer dienen sollte. Die andere Munition sollte demnach bei einer Übung verwendet werden. Dazu sei es aber wegen der Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie nicht mehr gekommen.

Urteil Ende März erwartet

Das Sturmgewehr stammte nach Angaben eines Gutachters von der polnischen Armee und wurde 1968 hergestellt. Bei der Überprüfung beim sächsischen Landeskriminalamt habe sich herausgestellt, dass mit der Waffe nur noch einzelne Schüsse abzufeuern gewesen waren, erläuterte ein Waffensachverständiger. In diesem Zustand falle das Sturmgewehr nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dem Gutachter zufolge gilt für die sichergestellte Leuchtspur- und Doppelkernmunition aber das Kriegswaffenkontrollgesetz.

„In diesem Anklagepunkt ist ein minderschwerer Fall zu prüfen“, sagte der Anwalt des Angeklagten, Andrej Klein, am Freitag. Er hoffe daher, eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Der Prozess wird am 11. Februar fortgesetzt. Das Urteil wird Ende März erwartet.