Ein Bett landet vor Gericht: Weil sich eine Kuhle zwischen den beiden Matratzen eines Doppelbettes gebildet hat, verklagt ein Mann das Möbelhaus. Foto: dpa

Ein Single kauft sich ein Doppelbett mit zwei Matratzen, nach zwei Jahren bildet sich eine Kuhle in der Mitte und der Schlafkomfort ist dahin. Seine Klage gegen das Möbelhaus geht bis vor das Gericht.

Koblenz - Ein Single ist mit seiner Klage gegen ein Möbelhaus wegen einer Kuhle im gekauften Doppelbett gescheitert. Wie das Landgericht Koblenz am Freitag mitteilte, hatte der „Alleinschläfer“ ein Boxspringbett mit einem gefederten Untergestell, zwei nebeneinanderliegenden Matratzen und einer aufliegenden Matte (Topper) mit den Maßen 1,60 mal 2 Meter für 2000 Euro gekauft.

Nach weniger als zwei Jahren bildete sich in der Mitte eine Kuhle, der Schlafkomfort war nach Meinung des Käufers beeinträchtigt.

Laut Gutachter ist das Bett selbst nicht mangelhaft

Der „Alleinschläfer“ reichte beim Amtsgericht Mayen Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags ein. Dieses wies das Ansinnen ab: Aufgrund des Sachverständigengutachtens stehe fest, dass das Bett selbst nicht mangelhaft sei. In seiner Berufung beim Landgericht Koblenz betonte der Kläger, ein durchschnittlicher Kunde gehe davon aus, ein Boxspringbett auch in der Mitte nutzen zu können. Das suggeriere auch die Werbung des Möbelhauses, bei der eine Single-Frau allein und diagonal auf einem großen derartigen Bett einen Prospekt durchblättere.

Das Landgericht wies die Berufung zurück: Das Schlafen auf der Spalte zwischen zwei Matratzen entspreche nicht der „üblichen Beschaffenheit eines Doppelbettes“. Der Kläger habe gewusst, dass er ein Doppelbett gekauft habe. Zudem zeige die Bettenwerbung „keine typische Schlafsituation“. Die Entscheidung des Amtsgerichts Mayen ist somit rechtskräftig.