Der Medienansturm ist groß: Jörg Tauss auf dem Weg in den Gerichtssaal. Foto: dpa

Über ein Jahr nach dem Fund von Kinderpornos muss Jörg Tauss sich vor Gericht verantworten.

Karlsruhe - Im Kinderpornografie-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss hat der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Er sei überzeugt davon, dass er dazu „berechtigt“ gewesen sei, kinderpornografisches Material zu besitzen, sagte der 56-Jährige am Dienstag beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe.

„Ich halte mich unverändert für unschuldig im Sinne des Gesetzes“, betonte der Angeklagte. Er habe die bei ihm sichergestellten Bild- und Videodateien als Abgeordneter bei eigenen Recherchen über einen Kinderporno-Ring erhalten. Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch sei für ihn „ein zentrales Arbeitsfeld“ gewesen.

"Ich kann morgens in den Spiegel gucken"

Er wolle dazu beitragen, dass die Vorwürfe gegen ihn aufgeklärt würden. „Ich kann morgens in den Spiegel gucken“, betonte er.

Die Staatsanwaltschaft wirft Tauss vor, in 102 Fällen vor allem kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Bild- und Videodateien „erlangt, weitergegeben und besessen“ zu haben. Zwischen Mai 2007 und Januar 2009 habe er sich 228 derartige Dateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon gespeichert. Fünf solcher Bilddateien und eine Videodatei habe er per Handy an andere Personen verschickt. Bei der Durchsuchung seiner Berliner Wohnung seien im März 2009 zudem drei DVDs mit insgesamt zehn Videodateien sichergestellt worden. Außerdem hätten die Ermittler dabei weitere 70 Bilddateien und eine Videodatei auf seinem Handy gefunden.

Verteidiger greift Staatsanwaltschaft an

Tauss bestritt nicht, das Material „beschafft“ und „besessen“ zu haben. Er betonte aber: „Um Kontakt zu dieser Szene zu bekommen, brauchen sie solches Material.“ Er habe als zuständiger Experte für das Thema Kinderpornografie dienstlich auf eigene Faust recherchiert und davon Dritten nicht berichtet. Einer der beiden Verteidiger von Tauss, Michael Rosenthal, griff die „Pressepolitik“ der Karlsruher Staatsanwaltschaft während der Ermittlungen scharf an. Die Staatsanwaltschaft habe Tauss „fertiggemacht“.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Tauss als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und als Generalsekretär der SPD Baden-Württemberg zurückgetreten und zur Piratenpartei gewechselt.

Der Prozess ist auf fünf Sitzungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 28. Mai erwartet. Im Falle einer Verurteilung drohen Tauss bis zu fünf Jahre Haft.