Vor dem Amtsgericht Göppingen muss sich ein Mann verantworten, der im Streit mit einer anderen Familie liegt. Auch Bürgermeister, Polizisten und eigenen Verteidiger attackiert.
Lang war die Liste der Anklagepunkte, die der Staatsanwalt im Amtsgericht Göppingen vorzutragen hatte: An die 20 Minuten listete er unzählige Vorwürfe auf, in der Mehrzahl Beleidigungen, für die ein 60-Jähriger hauptsächlich in Bad Boll und Eckwälden verantwortlich sein soll.
Unter den Betroffenen sind unter anderem der frühere Bürgermeister Hans-Rudi Bührle, den er etwa als „Betrügermeister“ und „Nazisau“ titulierte, der Polizist und Fraktionsvorsitzende der CDU im Gemeinderat, Rainer Staib („Nazibulle“), ein Bezirksnotar, Staatsanwälte und Richter, eine Amtsveterinärin („Tierquälerin“, „Amtsschlampe“); Polizeipräsident Josef Veser bezeichnete er als „kriminell“ und seinen eigenen Pflichtverteidiger Rudi Mannl nannte er noch in der Verhandlung „Nazianwalt“.
Einige dieser Personen sind als Zeugen in dem Prozess geladen, der auf mehrere Tage angesetzt ist. Und das schon im zweiten Anlauf: Im Januar erschien der Angeklagte nicht, daraufhin wurde am 15. Januar ein Sitzungshaftbefehl erlassen, seitdem saß der Frührentner im Gefängnis, um sicherzustellen, dass die Verhandlung stattfinden kann.
Persönlichkeitsstörung, aber keine eingeschränkte Schulfähigkeit
Neben den Beleidigungen werden noch weitere Tatvorwürfe verhandelt, darunter falsche Verdächtigung, Verleumdung sowie Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz . Hauptsächlich richteten sich die jahrelangen Beleidigungen gegen einen Mann und dessen Sohn aus dem Boller Teilort Eckwälden. Offenbar herrscht zwischen ihnen und dem Frührentner schon lange eine Art Kleinkrieg. Das sah auch der psychiatrische Gutachter Dr. André Bönsch so: „Das sind die Auswirkungen eines jahrelangen Konflikts zwischen den beiden Familien.“ Der Angeklagte habe Schwierigkeiten, „da wieder rauszukommen und mal seinen Frieden damit zu machen“. Der Mann leide unter einer Persönlichkeitsstörung, aber: „Aus meiner Sicht gibt es keine Einschränkung der Schuldfähigkeit.“
In der Anklage sind diverse Vorgänge genau beschrieben. Beispielsweise ein Anruf im Polizeiposten Deggingen, der Mann wollte jemanden anzeigen. Der Polizist habe um eine schriftliche Anzeige oder persönliches Erscheinen gebeten. Die Reaktion des Mannes: „Ich setz mich doch nicht hin und schreib das für Euch korrupte Scheißbullen auf.“ Im Jahr 2022 soll er einen Polizisten des Postens Bad Boll der Folter beschuldigt haben. Und vier weitere Polizisten, darunter ein früherer Kreisvorsitzender der AfD, kassierten eine Anzeige wegen schweren Bandendiebstahls, angeblich hatten sie dem Angeklagten eine Goldmünze gestohlen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Unterstellungen und Beleidigungen
Der frühere Leiter des Boller Polizeipostens berichtete: „Diese Vorfälle haben mich Jahre beschäftigt.“ So habe der Mann ihm unterstellt, er sei korrupt und habe ein Verhältnis mit der Frau seines Kontrahenten. Und „ständig“ sei der 60-Jährige mit einem Auto herumgefahren, das mit Zetteln in den Fenstern zugepflastert war. Auch diese enthielten diverse Beleidigungen, Polizisten und andere Amtsträger seien namentlich genannt worden.
Der Beamte erzählte im Zeugenstand, wie es zum Aufeinandertreffen mit der Amtsveterinärin, die auch beleidigt wurde, gekommen war: Der Angeklagte habe nahe der Autobahn Kühe nicht artgerecht gehalten, deshalb habe das Veterinäramt „Anordnungen getroffen“ und einen Viehtransporter geschickt, „die Polizei hat dabei Amtshilfe geleistet“. Der 60-Jährige warf dem Polizisten dann in der Verhandlung vor, er habe ihm mal ein Feuerzeug gestohlen, was dieser abstritt. Er erinnerte sich aber daran, dass der Mann einmal dem Kaminfeger eine Begehung verweigert habe, auch da sei Amtshilfe von der Polizei angefordert worden.
Lang war die Liste der Vorwürfe, die der Frührentner an die andere Familie richtete: Zweimal habe es versuchten Totschlag – einmal mit einer Bierflasche – ihm gegenüber gegeben, zweimal sei ein Auftragskiller auf ihn gehetzt worden, „auch mit dem Radlader wurde ich angegriffen“. Der Vater sei auch mal mit einem Beil auf ihn losgegangen. „Und das wurde alles von der Staatsanwaltschaft eingestellt“, klagte der Mann. Richter Stenzel hatte sich das alles in Ruhe angehört, sah sich dann aber veranlasst, auf einen Punkt hinzuweisen: „Das Rechtsmittel gegen die Einstellung ist die Beschwerde, nicht die Beleidigung.“
Fußfesseln wurden abgenommen
Das hielt den Mann, wegen seiner Haft noch immer in Fußfesseln, nicht davon ab, wieder seinen Pflichtverteidiger zu beleidigen, von dem er in gebührendem Abstand platziert worden war. Stenzel wurde es dann langsam zu bunt: „Sie begehen wieder neue Beleidigungen, das endet ja gar nie.“ Das wollte der Angeklagte so nicht stehen lassen: „Ich beleidige sonst niemanden, der mir nichts gemacht hat.“ Am Ende durfte der Mann den Gerichtssaal ohne Fußfesseln verlassen und nach Hause gehen: Er hatte zugesichert, am nächsten Verhandlungstag freiwillig zu erscheinen. Wenn nicht, wird der Prozess ohne den Angeklagten fortgesetzt.