Ab Dienstag stehen zwei Angeklagte wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor Gericht. Darüber hinaus treten vier Nebenkläger auf. Unter anderem ein irakischer Flüchtling, der von einem der Angeklagten niedergestochen worden sein soll.

Frankfurt am Main - Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor einem Jahr stehen ab Dienstag Stephan E. (46) und Markus H. (44) vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft hat Stephan E. aufgrund von Indizien des Mordes angeklagt, Markus H. der Beihilfe zum Mord. Stephan E. muss sich darüber hinaus im Fall eines 2016 in Lohfelden bei Kassel niedergestochenen Flüchtlings verantworten. Hier werden ihm aufgrund von Indizien versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bis Ende Oktober 32 Verhandlungstage vorgesehen.

Zu dem Prozess werden nach Angaben des Gerichts rund 25 Beteiligte erwartet. Neben der Bundesanwaltschaft treten vier Nebenkläger auf, die Frau und die beiden Söhne Lübckes sowie der irakische Flüchtling, den E. niedergestochen haben soll. Die beiden Angeklagten werden jeweils von zwei Verteidigern begleitet. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel und vier weitere Richter sowie zwei Ergänzungsrichter leiten das Verfahren.

Gewaltdelikte bis in die 90er Jahre

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Zahl der freien Plätze im Saal stark beschränkt. Im Verhandlungssaal gibt es 18 Plätze für die Öffentlichkeit und 19 auf der Empore für Journalisten. In einen weiteren Raum wird die Verhandlung für Journalisten akustisch übertragen. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten aus Nordhessen vor, aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt zu haben. Beide nahmen in der Vergangenheit an rechtsextremistischen Kundgebungen und Demonstrationen teil. Stephan E. ist dabei mit Gewaltdelikten bis in die 90er Jahre bei der Justiz registriert.

Lübcke soll seit einer Bürgerversammlung im Oktober 2015 in Lohfelden zur Zielscheibe fremdenfeindlichen Hasses geworden sein. Damals warb er um die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft und wehrte sich gegen störende Zwischenrufe.

Stephan E. wurde zwei Wochen nach dem Mord an Lübcke festgenommen, der Fund von Hautteilen mit seiner DNA auf der Kleidung des Toten überführte ihn. Zunächst gestand er, Lübcke erschossen zu haben und führte die Polizisten zu einem Waffenversteck mit acht Schusswaffen, einschließlich der Mordwaffe. Er belastete Markus H. Nach dem Wechsel seines Rechtsanwalts widerrief er das Geständnis und beschuldigte Markus H., bei der Tat dabei gewesen zu sein und mit E.s Waffe versehentlich einen Schuss auf den Regierungspräsidenten abgegeben zu haben.