Der Geschädigte machte aus der Gerichtsverhandlung eine Lachnummer Foto: /Thomas Bischof

Räuberische Erpressung: Das Amtsgericht stellt das Verfahren gegen die Angeklagten ein.

Böblingen - So einen Geschädigten gibt es vor dem Amtsgericht nicht alle Tage. Die Staatsanwältin räumte nach dem Ende der Märchenstunde ein, dass es schwer sei, ernst zu bleiben, wenn das gesamte Publikum Mühe habe, sich nicht vor Lachen zu biegen. Wohlgemerkt – die Zuhörer lachten den Geschädigten nicht aus, aber was er zum Besten gab – vor allem wie – war teils bühnenreif.

Im Oktober 2019 sollen die beiden Angeklagten, heute 41 und 27 Jahre alt, den Geschädigten in dessen Wohnung in Böblingen aufgesucht haben. Als dieser die Tür öffnete, soll der 41-Jährige ihn hart angegangen haben, gegen die Wand geschleudert, gewürgt und bedroht haben. Er wolle 450 Euro haben. Erst nach weiteren Attacken habe der Geschädigte, ein Bekannter des Angeklagten, vorgeschlagen, gemeinsam zur Bank zu gehen und Geld zu holen. Der 27-jährige zweite Angeklagte sei nur Begleiter gewesen. Dieser Vorwurf erfüllt den Tatbestand einer räuberischen Erpressung, sowie der Beihilfe dazu.

Die beiden Angeklagten sagten aus, dass sie lediglich zum Geschädigten wollten, um das Werkzeug des 41-Jährigen abzuholen, weil dieser just seinen Gewerbeschein als Maler und Lackierer bekommen habe. Da sei es zum Streit gekommen. „Eine Geldforderung gab es nie“, sagte der 41-Jährige.

Es stand Aussage gegen Aussage – bis der Geschädigte aussagte: Ja, man sei mal Freund gewesen, nein, für ihn arbeite er nicht, oder doch, na ja, vielleicht, aber nie so, eine Freundin habe man getroffen, ja, deren Dachwohnung sei zu renovieren gewesen, gewohnt habe der Angeklagte mal bei ihm, das Werkzeug war schwer und im Keller des Hotels. So oder so ähnlich antwortete der Geschädigte auf alle Fragen. Auch darauf, ob er als Vermittler von Schwarzarbeit mit dem Angeklagten Geschäfte gemacht habe.

Der Richter ist verzweifelt

Dieser Verdacht stand im Raum. Denn der Geschädigte hat zum Tatzeitpunkt als Pächter eines Hotels und Mieter mehrere Zimmerwohnungen teuer untervermietet sowie immer wieder Renovierungen beauftragt – aber nie seien Aufträge an den Angeklagten gegangen. Übrigens: Von jenen 450 Euro war vor Gericht nicht mehr die Rede. Die Verzweiflung ob dieser Show war dem Richter ins Gesicht geschrieben.

Zum Polizeieinsatz ist es mutmaßlich nur deshalb gekommen, weil ein Zeuge den Streit im Haus gehört hatte und die Tür öffnete. Auf dem vermeintlichen Weg zur Bank sei der Geschädigte dann in dessen Büro geflüchtet. Noch ein Schmunzler: Der Geschädigte hat in diesem Büro kurz nacheinander zwei Notrufe abgesetzt, er habe Angst, die Schläger wollten mit einem Messer wiederkommen. Das entpuppte sich als Falschnachricht. Als ein Polizist ihn nach dem Grund für den zweiten Notruf befragte, sagte der Geschädigte: Er habe zu lange warten müssen.

Nach diesem Auftritt konnte der Vorsitzende Richter nur zu einem Schluss kommen: das Verfahren gegen beide Angeklagten einzustellen. Trotzdem gab er dem Hauptangeklagten mit auf dem Weg, sich künftig fernzuhalten von solchen Dingen. Ein ganz guter Rat, wie die Verlesung der Einträge des Mannes im Strafregister zeigen: 24 Delikte von Nötigung über Körperverletzung bis zu Hausfriedensbruch.