Vor acht Monaten wurde in Berlin die 14-jährige Keira von einem Mitschüler erstochen. Foto: dpa

Keira war beliebt an ihrer Schule, hatte mindestens 20 beste Freunde, trainierte Eisschnelllauf. Das Mädchen aus Berlin wurde erstochen. Nun hat der einstige Mitschüler seine Strafe bekommen.

Berlin - Mehr als acht Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf die 14-jährige Keira aus Berlin ist ein Mitschüler zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Eine Jugendkammer des Landgerichts in der Hauptstadt sprach den 15-jährigen Deutschen am Donnerstag des Mordes schuldig. Der Jugendliche habe aus reiner Mordlust getötet. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt.

Der Tod von Keira hatte bundesweit Fassungslosigkeit und Entsetzen ausgelöst. Die Eisschnellläuferin war am 7. März mit mehr als 20 Messerstichen in ihrer Wohnung getötet worden. Täter und Opfer kannten sich. Sie gingen auf dieselbe Schule. In Ermittlerkreisen hieß es, dass beide zu Hausaufgaben verabredet gewesen seien.

Das Gericht folgte im Strafmaß im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft

Die Mutter hatte ihre blutüberströmte Tochter gefunden, als sie von der Arbeit kam. Ärzte schafften es nicht mehr, das Mädchen zu retten. Karin G. hatte den Prozess als Nebenklägerin verfolgt.

Dass Mordlust bei einem Jugendlichen angeklagt ist, sei ein sehr seltener Fall, hatte Anwalt Roland Weber schon zum Prozessauftakt betont. Das bedeute, aus Freude darüber zu töten, ein anderes Leben zu vernichten. Weber ist auch Opferbeauftragter des Landes Berlin. Er begleitete im Prozess die Mutter von Keira.

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß nur wenig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten laut Gericht auf eine deutlich geringere Haftstrafe wegen eines „allenfalls minderschweren Fall des Totschlags“ plädiert. Der Prozess war wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten nicht öffentlich.

Die Verantwortung für ihre Tochter habe nicht mit ihrem Tod aufgehört, hatte Karin G. der Deutschen Presse-Agentur bei einem Gespräch in ihrer Wohnung vor Prozessbeginn gesagt. „In meinem Leben ist nichts mehr so, wie es war. Und es gibt nichts, was es wieder gut macht. Meine Tochter bleibt tot.“