Mit gruseligen Masken hatten sich zwei der drei Frauen verkleidet. Die dritte filmte die Tat. (Symbolfoto) Foto: dpa

Drei Frauen sind in Würzburg verurteilt worden, weil sie im vergangenen Jahr als Horror-Clowns verkleidet eine Frau erschreckt und die Tat gefilmt haben. Das Opfer leidet noch heute darunter.

Würzburg - Sie wollten Spaß haben und verursachten damit eine posttraumatische Belastungsstörung: Ihr nächtlicher Ausflug als Horror-Clowns hat zwei jungen Frauen aus Bayern eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eingebracht. Die beiden hatten gemeinsam mit einer dritten Frau in einer Nacht im September 2016 bei mehreren Häusern im Landkreis Würzburg geklopft und Sturm geläutet. Als eine Mutter tatsächlich öffnete, schrien sie laut. Zwei der Frauen sprangen mit gruseligen Masken bekleidet im Vorgarten herum, die dritte filmte. Das Opfer leidet seitdem unter Schlafstörungen, Panikattacken und hoher Reizbarkeit.

Der Jugendrichter verurteilte die beiden damals 18 und 20 Jahre alten Angeklagten bei der Verhandlung am Würzburger Amtsgericht am Mittwoch nach dem Jugendstrafrecht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von mehreren Hundert Euro. Zudem muss die Ältere der beiden wegen mehrerer Vorstrafen eine Woche in Jugendarrest, die zweite soll 80 Sozialstunden ableisten.