Wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung ist eine 35-Jährige zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Foto: dpa/Volker Hartmann

Eine 35-jährige Bankangestellte aus Mundelsheim (Kreis Ludwigsburg) hat systematisch Geld von Kunden unterschlagen. Dabei hatte die Frau es vor allem auf ältere Menschen abgesehen, ihre Masche war relativ simpel.

Bietigheim-Bissingen - Sie haben gezielt alte Menschen ins Visier genommen“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller bei der Urteilsbegründung am Dienstagmittag und nahm dabei ihrerseits die Angeklagte ins Visier. Die in Mundelsheim (Kreis Ludwigsburg) lebende 35-jährige frühere Angestellte der Südwestbank-Filiale in Bissingen habe, so die Juristin weiter, in 20 Fällen gewerbsmäßig Geld von Kundenkonten unterschlagen und 19-mal gewerbsmäßig Urkunden gefälscht. Um fast 150 000 Euro habe die einstige Kundenberaterin vornehmlich hochbetagte Menschen „abgezogen“, wie es die Richterin formuliert.

Die Masche war dabei simpel, zeige laut Ziegler-Göller jedoch ein hohes Maß an krimineller Energie. Die Angeklagte hat meist Konten von älteren Menschen ohne deren Wissen auf elektronische Bankauszüge umgestellt. Dann fingierte sie Auszahlungen an den Kunden, steckte das Geld jedoch selbst ein. Schon Ende 2017 soll es angefangen haben, und es ging bis Mitte 2018, als der Betrug aufflog.

Die Angeklagte hat 60.000 Euro Schulden

Die Angeklagte selbst mied den Augenkontakt zum Zuschauerbereich, wo unter anderem eines ihrer Opfer mit Anwalt und Tochter saß. Die Einlassungen zur Person, also Geburtstag, Ausbildung und Familienstand, beantwortete die 35-Jährige, aber so leise, dass der Staatsanwalt sie bitten musste, lauter zu sprechen. Weil sie wegen einer Autoimmunerkrankung im Krankenstand ist, verfüge sie über 1500 Euro monatlich, teilte sie mit. Neben dem Geld, das sie den Kunden gestohlen hat, hat sie noch 60 000 Euro Privatschulden.

Wie es zu den Taten kam, die sie allesamt einräumte, ließ sie über ihren Strafverteidiger verlesen. Sie wollte beim Geschäft eines Freundes einsteigen, berichtete sie, und dazu habe man zunächst mit einem Trick das Konto einer Toten geplündert. Danach hätten der Freund und eine weitere Person sie erpresst und gedroht, ihre Mitwirkung auffliegen zu lassen, wenn sie nicht weitermache. Sie habe Angst vor diesen Leuten und wolle daher ihre Namen nicht nennen.

Schöffengericht verhängt 500 Sozialstunden

Nachfragen zu der Erklärung beantwortete die Angeklagte, die wegen Verdunkelungsgefahr schon vier Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, nicht. Inzwischen hat sie zivilrechtlich ein notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis zu dem gestohlenen Geld verfasst.

Vorbestraft ist die Angeklagte nicht, und so entschied das Schöffengericht auf eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die 35-Jährige muss 500 Sozialstunden ableisten und darf sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. „Sie hat ihre Lektion gelernt“, sagte die Richterin.

Opfer: „Jetzt geht es mir noch schlechter“

Die Vertreter der Südwestbank im Gerichtssaal wollten sich nicht zu dem Urteil äußern. Das Opfer hingegen zeigte sich enttäuscht. Sie habe Vertrauen zu der 35-Jährigen aufgebaut und glaube nicht, dass diese geläutert sei. Im Gegenteil, nun könne sie weitermachen wie bisher, meinte die Seniorin. Wie ihr Schaden ersetzt wird, sei unklar, eine Einigung mit der Bank stehe aus. „Ich bin gesundheitlich ohnehin angeschlagen“, sagt die über 80-Jährige nach der Verhandlung, „jetzt geht es mir noch schlechter nach dem Urteil.“