Gerichtssaal im Landgericht Bayreuth. Hier wird der Mordfall Peggy K. neu verhandelt. Foto: dpa

Wurde das Geständnis im Mordfall Peggy mit Hilfe von Foltermethoden erzwungen? Die Versionen des Verteidigers von Ulvi K. und dem früheren Soko-Leiter gehen stark auseinander.

Wurde das Geständnis im Mordfall Peggy mit Hilfe von Foltermethoden erzwungen? Die Versionen des Verteidigers von Ulvi K. und dem früheren Soko-Leiter gehen stark auseinander.

Bayreuth - Im erneuten Prozess gegen den geistig Behinderten Ulvi K. wegen Mordes an der neunjährigen Peggy hat der damalige Chef-Ermittler Vorwürfe der Verteidigung zurückgewiesen. „Wir haben sehr viel Wert daraufgelegt, eine angenehme Verhörsituation zu schaffen“, sagte der Zeuge Wolfgang Geier am Freitag vor dem Landgericht Bayreuth.

Die Verteidigung hatte am Donnerstag den damaligen Ermittlern Foltermethoden bei der Befragung von Ulvi K. vorgeworfen. Dagegen sagte Geier: „Der einzige, der ihn bei den Verhörterminen angeschrien hat, war sein eigener Rechtsanwalt.“

Ulvi K. war im April 2004 als Mörder Peggys zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am 7. Mai 2001 war die Schülerin im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Eine Leiche des Mädchens wurde nie gefunden.

Der Fall wird neu aufgerollt, weil ein Belastungszeuge eingeräumt hatte, beim ersten Prozess falsch ausgesagt zu haben. Außerdem sollen die Ermittler Ulvi K. bei seinem damaligen Geständnis beeinflusst haben.

„Es war keine harte Vernehmung vorgesehen“, sagte Geier. „Wir wussten: Ein lautes Schimpfwort an den Angeklagten und er senkt den Kopf und sagt kein Wort mehr.“ Der damalige Chef-Ermittler der Soko „Peggy 2“ ergänzte: „Wir haben Ulvi K. zu den Verhörterminen von einem Beamten fahren lassen, der nicht zur Soko gehörte, den Ulvi aber aus dem Ort kannte. (...) Es war uns wichtig, dass ihn eine Person zu den Terminen bringt, die er kennt.“

Geier verteidigte die Ermittlungen gegen Ulvi K.: Der Gastwirtssohn habe zuvor bereits Kinder sexuell missbraucht. „Und der Tatverdächtige hielt sich nachweislich in der Nähe des Marktplatzes auf, was er vorher bestritten hatte.“ Dass es keine Aufzeichnung seines Geständnisses im Beisein seines Verteidigers gab, sei nicht die Schuld der Ermittler: „Es wurde versucht, das Geständnis im Beisein seines Rechtsanwalts zu wiederholen, die Termine wurden aber alle vom Rechtsanwalt abgesagt.“