Im Keller des Mannes fanden die Polizisten 240 Feuerwaffen. Foto: Polizei

Am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht in Vaihingen/Enz bricht der angeklagte Waffensammler sein Schweigen – und offenbart einen grob naiven Umgang mit seiner Leidenschaft.

Vaihingen/Enz - Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses gegen einen Waffensammler aus Sachsenheim hat der Angeklagte sein Schweigen gebrochen. „Das Ganze ist mir saumäßig unangenehm, ich könnte im Boden versinken vor Scham, dass ich jetzt hier sitzen muss“, sagte er zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Vaihingen an der Enz am Mittwoch.

Dem 57-Jährigen werden unerlaubter Waffenbesitz, unerlaubter Besitz von scharfer Munition, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie mehrere Verstöße gegen das Kriegswaffengesetz vorgeworfen. Die Polizei hatte im Jahr 2015 bei einer Durchsuchung in seinem Haus 240 Feuerwaffen im Keller gefunden. Deren Auflistung liest sich wie eine gut bestückte Waffenkammer: Lang- und Kurzwaffen, Maschinengewehre, Granatwerfer, Schwarzpulver, Munition und vieles mehr fanden die Ermittler. „Ich habe damit nichts Böses, keine Straftat vorgehabt“, beteuerte der Mann vor Gericht. Es sei lediglich die Sammelleidenschaft mit ihm durchgegangen.

Er flog durch eine Bestellung an den Arbeitsplatz auf

Herausgekommen war die Passion des Mannes, weil er sich im Internet gekaufte, schussuntauglich gemachte Maschinengewehre an den Arbeitsplatz hatte schicken lassen. Für den Angeklagten könnte die Entdeckung weitreichende Konsequenzen haben: Er arbeitet hauptamtlich bei einer Feuerwehr im Landkreis. Verurteilt ihn das Gericht zu einer Bewährungsstrafe von mehr als zwölf Monaten, verliert er seinen Beamtenstatus sowie seine Pensionsansprüche.

Bei vielen Waffen hatte der Mann herumgebastelt und sie somit theoretisch wieder schießtauglich gemacht. Das bestätigte ein Waffenexperte des Landeskriminalamts (LKA) vor Gericht. So gab es beispielsweise Maschinengewehre, bei denen Löcher quer in den Lauf gebohrt worden waren, um sie unbrauchbar zu machen. Der Angeklagte hatte diese wieder verschlossen: „Aus optischen Gründen“, wie er sagte. Oder es gab Pistolen, bei denen eigens ein Teil des Abzugs fehlte. Er reparierte sie so, dass man die Pistole wieder spannen konnte. Seine Erklärung: „Ich habe die mechanische Funktion wiederhergestellt, nicht die Schussfunktion.“ Ihm sei es darum gegangen, dass man die Pistole aufziehen und dann abdrücken kann, damit es klickt. Damit zu schießen sei nie seine Absicht gewesen. „Ich bin Sammler und kein Verbrecher.“

Der Angeklagte war sich seiner Schuld nicht bewusst

Dass er sich damit dennoch eines Verbrechens schuldig gemacht hat, war ihm offenbar nicht klar. So kaufte er zu Beginn seiner Sammlerkarriere in den achtziger Jahren Waffen, die als sogenannte Deko-Waffen nach dem damaligen Stand des Waffengesetzes unbrauchbar gemacht und nicht erlaubnispflichtig waren, es nach dem heutigen Stand aber durchaus sind. Dass das deutsche Waffengesetz mehrmals verschärft wurde, auch rückwirkend für alte Waffen, sei ihm nicht klar gewesen. Die Staatsanwältin konnte so viel Blauäugigkeit nicht glauben: „Sie können doch nicht sagen, Sie wussten das nicht. Sie haben es einfach ignoriert.“

Doch der Angeklagte blieb bei seiner Version: „Ich bin davon ausgegangen, dass die Waffen einen Bestandsschutz haben.“ Militaria-Händlern, bei denen er Waffen kaufte, vertraute er, dass sie sich an die Gesetze halten würden. Das Waffengesetz habe er sich zum ersten Mal genauer angeschaut, nachdem die Polizei seine Waffen mitgenommen hatte.

Nachdem sich der Sammler und der Experte des LKA eine zähe Debatte über die theoretische Schießfähigkeit zahlreicher Waffen auf der Asservatenliste geliefert hatten, traute sich der Richter aufgrund der Komplexität des Falls kein unmittelbares Urteil zu. Das soll bei der nächsten Verhandlung Mitte September fallen.

Scharfes Waffengesetz in Deutschland

Geschichte
Das deutsche Waffengesetz gilt als eines der restriktivsten weltweit. Das erste einheitliche Bundeswaffengesetz entstand im Jahr 1968 – dennoch war damals privater Waffenbesitz immer noch durch die Länder geregelt. Der Bund bekam erst durch eine Grundgesetzänderung 1972 die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht.

Änderungen
Insbesondere in den Jahren 2002, 2008 und 2009 hat es wesentliche Verschärfungen erfahren. Der Hintergrund waren etwa die Amokläufe von Erfurt sowie Winnenden. Die Änderungen betreffen zahlreiche Aspekte wie die Lagerung, den Kauf oder auch das Tragen von Waffen. Auch die Bestimmungen, ab wann eine Waffe als unbrauchbar gemacht gilt, wurden dabei verschärft.

Amnestie
Besitzer von Waffen, die durch Änderungen des Waffenrechts in die Illegalität rutschten, hatten eine zeitlich befristete Möglichkeit, ihren unerlaubten Besitz abzugeben, ohne sich strafbar zu machen. Die Frist für die letzte Änderung des Waffengesetzes vom Juli 2017 ist am 1. Juli 2018 abgelaufen.