Einen krassen Fall von körperlicher Gewalt verhandelt das Heilbronner Landgericht. Foto: dpa/Arne Dedert

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor: Ein 43-Jähriger, der in einer Steinheimer Flüchtlingsunterkunft wohnt, steht vor dem Heilbronner Landgericht.

Der Mann mit der roten Hose, dem blauen Shirt und dem olivgrünen Parka kommt ohne Handschellen und Fußfesseln in den größten Verhandlungssaal des Heilbronner Landgerichts. Er wirkt ruhig und gelassen. Doch wenn er Alkohol getrunken hat, scheint er ein völlig anderer Mensch zu sein. Das zumindest legt die Anklage der Staatsanwaltschaft nahe, die dem 43-Jährigen versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last legt.

Der 43-Jährige ist demnach mit seiner damaligen Freundin im März aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Beide kamen in einer Flüchtlingsunterkunft in der Lammgasse in Steinheim unter. Dort soll es im Mai und Juni zu zwei körperlichen Attacken auf die Frau gekommen sein. Eine weitere habe am Bietigheimer Bahnhof stattgefunden.

Zunächst soll der Mann Ende Mai mit einem Blutalkoholgehalt von 0,9 Promille die Frau mit Fäusten ins Gesicht geschlagen und ihren Kopf so stark gegen eine Toilettenschüssel gehauen haben, dass diese zu Bruch ging. Die Frau erlitt dabei einen Nasenbein- und diverse Rippenbrüche, eine Prellung des Brustkorbs sowie Hämatome.

Mit Schlüssel ins Gesicht geschlagen

Elf Tage später Anfang Juni hat der Angeklagte die Frau laut Anklage am Bahnhof in Bietigheim-Bissingen schwer misshandelt: Er soll sie mit Fäusten ins Gesicht geschlagen und an den Haaren von einer Sitzbank zur nächsten gezogen haben. Zudem habe er ihren Kopf gegen eine Glastrennscheibe gestoßen und ihr einen Schlüssel ins Gesicht gehauen. Dabei erlitt die Frau einen Riss über der Augenbraue, Schwellungen und massive Schmerzen im Gesicht.

Der schwerste Vorfall soll sich zwei Tage später erneut in der Flüchtlingsunterkunft ereignet haben, wo der gelernte Koch seine Ex-Partnerin stark alkoholisiert heimsuchte und ihre Tür eintrat, obwohl inzwischen ein Annäherungs- und Betretungsverbot gegen ihn verhängt worden waren. Eine halbe Stunde lang habe er Gesicht und Körper seiner Frau mit Schlägen malträtiert. Dabei sei eine Wodkaflasche zerbrochen. Zudem soll er sein Opfer mehrfach gewürgt haben und ihren Kopf gegen die Toilettenschüssel geschlagen haben. „Dabei schrie er: Ich werde dich töten. Ich werde verrecken, aber vorher verreckst du“, trug die Staatsanwältin vor.

Widerstand gegen die Festnahme

Nachbarn alarmierten die Polizei. Als der Angeklagte gemerkt habe, dass er sein Werk nicht vollenden könne, sei er geflüchtet. Die Frau erlitt rund 50 Verletzungen, darunter Rippenbrüche, eine Platzwunde im Gesicht, eine massive Schwellung am Auge, das sich nicht mehr öffnen ließ. „Obwohl die Gefahr lebensbedrohlicher Schädelinnenraumblutungen bestand, verliefen die Verletzungen nicht tödlich“, erklärte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe massiven Widerstand gegen seine Festnahme geleistet, mehrere Polizisten seien nötig gewesen, um ihn zu Boden zu bringen. Ein Blutalkoholtest ergab einen Wert von 1,14 Promille.

Der Prozess wird am 22. Dezember fortgesetzt. Dann will sich der Angeklagte zu seiner Person und den Vorwürfen äußern.