Alkohol war bei beiden im Spiel, als ein Mann laut Anklage einen anderen schwer attackierte. Foto: dpa/Andreas Arnold

Ein 44 Jahre alter Mann ist so eifersüchtig auf den Nachbarn seiner Freundin, dass er den Mann im März 2024 schwer attackiert. Das Opfer liegt zunächst im Koma und verstirbt wenige Tage später. Am Landgericht Stuttgart hat der Prozess begonnen.

Der Sitzungssaal des Stuttgarter Landgerichts ist komplett gefüllt, es ist offenkundig ein Prozess, der auf großes öffentliches Interesse stößt. Doch der erste Prozesstag dauert kaum eine halbe Stunde. Nach der Anklageverlesung müssen sich die Besucher bis zum nächsten Verhandlungstag am 26. September gedulden. Dann hat der Angeklagte Gelegenheit, sich zu den Tatvorwürfen und zu seinen persönlichen Verhältnissen zu äußern.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44 Jahre alten Angeklagten aus Remshalden Körperverletzung mit Todesfolge vor. Er soll am Nachmittag des 19. März dieses Jahres seine Lebensgefährtin besucht haben, bei der eine Stunde später der schwer angetrunkene Wohnungsnachbar an die Tür geklopft habe. Bei einer Blutkontrolle fünf Stunden später war noch ein Wert von 1,45 Promille gemessen worden. Nach einem Wortgefecht sei der Nachbar wieder nach nebenan in seine Wohnung zurückgegangen.

Die Frau gibt ein Verhältnis zu – was offenbar nicht stimmt

Laut Anklage hat der Besuch des Mannes bei dem 44-Jährigen aber Eifersuchtsvorstellungen ausgelöst, er habe seiner Lebensgefährtin ein intimes Verhältnis mit dem Nachbarn unterstellt, was die Frau um des Friedens Willen, aber entgegen der Wahrheit, eingeräumt habe. Der Angeklagte soll in der Folge vor Wut mehrfach gegen einen Schrank getreten haben, sodass eine Schranktür aus den Angeln gerissen wurde und eine Spiegeltür splitterte. Dabei habe der Angeklagte Schnittverletzungen an Armen und am Hals erlitten.

Er soll dann seiner Lebensgefährtin gedroht haben, aus dem Fenster zu springen oder sich mit einer Glasscherbe umzubringen. Der Frau sei es gelungen, die Situation zunächst zu deeskalieren. Vier Stunden später, gegen 21 Uhr, habe der Angeklagte dann jedoch die Zimmertür des Nachbarn eingetreten und den überraschten Mann auf einen Glastisch gestoßen, der dabei zu Bruch gegangen sei. Anschließend habe er ihm mit der Spiegelschranktür auf den Kopf geschlagen und ihn gewürgt. Auch der Angeklagte sei dabei alkoholisiert gewesen, eine Blutprobe sieben Stunden später ergab einen Wert von 0,66 Promille.

Der Wohnungsnachbar erlitt eine äußere Platzwunde an der Stirn und zudem mehrere Unterblutungen im Hirnbereich. Er musste deshalb im Klinikum Schorndorf in ein künstliches Koma versetzt werden, aus dem er nicht mehr aufwachte. Am 28. März verstarb er an den Folgen einer Hirnblutung.

Für den Prozess sind acht weitere Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil soll am 13. Dezember verkündet werden.