Am Donnerstag soll am Landgericht das Urteil fallen. Foto: dpa

Im Prozess um ein Beziehungsdrama sieht ein Gutachter volle Schuldfähigkeit beim Angeklagten. Ein 39 Jahre alter Mann soll seine Partnerin in Eglosheim bewusstlos gewürgt und mit einem Messer verletzt haben. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei holte ihn vom Dach, wo er sich verschanzt hatte.

Ludwigsburg - Ein 39 Jahre alter Mann, der im Oktober seine langjährige Partnerin nach einem Streit zuerst bewusstlos gewürgt und sie mit einem Messer am Hals verletzt haben soll, soll für sieben Jahre ins Gefängnis. Dafür plädierte der Oberstaatsanwalt Matthias Schweitzer am Mittwoch am Stuttgarter Landgericht.

Als die Polizei die Wohnung damals stürmte, in der sich der Angeklagte mit seiner 36-jährigen Freundin verschanzt hatte, griff der 39-Jährige einen Polizisten mit einem Messer an und flüchtete auf das Dach des Mehrfamilienhauses in Eglosheim. Dort drohte er sich in den Tod zu stürzen. Erst nach 20 Stunden konnte ein Sondereinsatzkommando den Mann überwältigen. „Er nahm den Tod des Opfers billigend in Kauf“, sagte der Staatsanwalt am dritten Prozesstag. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollzugsbeamte.

„Die Tat tut mir leid, ich bereue die Tat “, sagte der Mann, der mutmaßlich nach der Einnahme eines Haarwuchsmittels unter Depressionen und körperlichen Beschwerden litt. Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzistischen Zügen. Er sei ich-bezogen und bereit, andere für seine Zwecke zu manipulieren. Das erkläre, wieso der Angeklagte seine Partnerin zu mehreren Suizidversuchen überreden konnte. Außerdem neige er zu einer dramatischen Ausgestaltung von Sachverhalten. „Früher nannte man das hysterisch, heute sagt man histrionisch dazu“, sagte der Gutachter. Durch diesen Hang zur Dramatik sei es schwer zu bewerten, ob sich der Mann ernsthaft umbringen möchte.

Laut einer Beamtin der Justizvollzugsanstalt Stuttgart habe der Angeklagte mehrmals vorgehabt, sich das Leben zu nehmen. Sie bezweifelt diese Absicht jedoch. Auch der Psychologe des Gefängnisses wertete die Suizidversuche des Mannes als unglaubwürdig. „Wenn er sich wirklich hätte umbringen wollen, dann hätte er eine Gelegenheit finden können“, sagte er.

In den letzten Jahren war der Mann mehrfach wegen körperlicher und psychischer Probleme in Behandlung gewesen und hatte deswegen seinen Beruf aufgeben müssen. Das habe sich auch auf die Beziehung zum Opfer ausgewirkt, die beiden hätten eine krankhafte Beziehung geführt. „Miteinander ging es nicht, ohne aber auch nicht“, sagte der Gutachter. Es sei zu Gewalttätigkeiten zwischen dem Paar gekommen. Zuletzt habe der Angeklagte die Frau zwei Tage vor der Tat mit einem Besen am Fuß verletzt und ihr danach verboten, die Wohnung zu verlassen. Beim Fluchtversuch in die Wohnung ihrer Mutter, die drei Stockwerke über ihnen wohnte, hatte der Mann sie eingeholt und gewürgt.

Der Gutachter attestierte dem Angeklagten trotz seiner psychischen Probleme eine volle Schuldfähigkeit. „Die Gretchenfrage ist, ob der Mann die Tat aus Verzweiflung oder aus Machtmotiven begangen hat“, sagte er. Während der Staatsanwalt keine Verzweiflungstat sieht, berufen sich die beiden Anwälte des Angeklagten auf dessen psychischen Zustand und darauf, dass er seine Freundin nie habe töten wollen. Sie plädierten für eine Haftstrafe von weniger als drei Jahren auf Bewährung. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.