Noch akzeptiert die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Die Ermittlungsbehörde will das Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei und das Urteil – ein Freispruch – prüfen lassen. Darüber muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Das kann dauern.

Den Freispruch im Verfahren wegen sexueller Nötigung hat der Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, vor einer Woche mit Erleichterung aufgenommen. Auch seine Anwältin Ricarda Lang triumphierte: „Er ist unschuldig, das habe ich von Anfang an gesagt.“ Das Gericht hatte den Freispruch mit einem Mangel an Beweisen begründet. Es kann jedoch sein, dass das Verfahren noch einmal aufgerollt werden muss. An diesem Freitag lief die Frist ab, um Rechtsmittel geltend zu machen. So lange wartete die Staatsanwaltschaft Stuttgart aber nicht: „Wir haben bereits am Montag Revision eingelegt“, sagt deren Sprecher. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Diese hätte zur Bewährung ausgesetzt werden sollen.

 

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulassung der Revision

Nun heißt es erst mal warten auf die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung. Erst, wenn diese vorliege, läuft die Frist neu für die Begründung des Revisionsantrags. Wenn die Staatsanwaltschaft dann aus ihrer Sicht Gründe für die Revision findet, muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob die Revision zugelassen oder abgelehnt wird. Bei Verfahren am Landgericht gibt es nur das Rechtsmittel der Revision, keine Berufung wie am Amtsgericht. Das heißt, es müssen rechtliche Fehler nachgewiesen werden. Wie lange die Prüfung dauert, könne man nicht abschätzen, so der Sprecher der Behörde. Voraussichtlich werde es aber, falls es zu einer Neuauflage käme, mehrere Monate dauern.

Der Inspekteur, der immer noch vom Dienst freigestellt ist, hatte wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vor Gericht gestanden. Eine Hauptkommissarin hatte gemeldet, er habe sie bei einem Kneipenbesuch nach einem Personalgespräch zu einer sexuellen Handlung gedrängt.