Ein Privatmann wirft der Polizeichefin Untreue und Strafvereitelung vor. Auch im Verhandlungssaal geht es um eine neue Strafanzeige.
Manchmal hat das Zuhören im Saal 1 des Landgerichts beim Prozess gegen den Inspekteur der Polizei etwas vom Zusehen beim Tennismatch. Dann, wenn die Anwälte Anträge und Erklärungen vortragen – und prompt von der Gegenseite Einwände oder – wie bereits zum zweiten Mal – Hinweise auf womöglich begangene Straftaten erfolgen. Dann geht der Blick von links nach rechts hin und her – wie beim Tennis.
Der Dienstag ist wieder ein solcher Tag gewesen. Die Verteidigerin des Inspekteurs Andreas Renner verlas eine Erklärung zum zurückliegenden Verhandlungstag. In nicht öffentlicher Sitzung hatte da unter anderem die Schwester der Anzeigenerstatterin ausgesagt. Die Anwältin Ricarda Lang wollte mit ihren Ausführungen belegen, dass die Frau, eine zur Tatzeit 32-jährige Kriminalhauptkommissarin, nicht glaubwürdig sei. Auch habe sie sich bei ihrer Vernehmung auf Erinnerungslücken berufen.
Bei diesem Detail schritt der Anwalt der Frau, die als Nebenklägerin auftritt, ein. Denn diese Aussage stammte aus einer Vernehmung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gelaufen war. Das zu zitieren, stellt nach Ansicht des Nebenklagevertreters Holger Rohne eine Straftat dar. Das Gericht habe allen Verfahrensbeteiligten die Geheimhaltung auferlegt. Das müsse angezeigt werden.
Dem Inspekteur Andreas Renner wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er soll nach einem Umtrunk im Innenministerium mit der 16 Jahre jüngeren Kollegin noch „auf einen Absacker“ in eine Kneipe gegangen sein. Im Lokal soll er sie geküsst haben, und bei einem Gang vor die Tür sei es zur sexuellen Nötigung gekommen.
Eine Anzeige ist auch begleitend zum Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Die Details, welche im Verlauf des Prozesses gegen den Inspekteur der Polizei bekannt werden, sorgen für viel Aufregung - nicht nur in den Reihen der Polizei. Eine Privatperson hat Anzeige gegen die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz erstattet. Nach Informationen unserer Zeitung geht es in dieser um den Verdacht der Untreue und der Strafvereitelung im Amt.
Vorwürfe gegen Hinz: Untreue und Strafvereitelung im Amt
Beim Vorwurf des Verdachts der Untreue geht es um die weiterhin voll bezahlten Bezüge des angeklagten Inspekteurs. Ihm wurde die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Der Verdacht der Strafvereitelung im Amt bezieht sich darauf, dass Hinz das private Handy des Inspekteurs nicht beschlagnahmen ließ. Dadurch soll er die Chance gehabt haben, Beweise in Form von Nachrichten auf dem Handy zu vernichten.