Andreas Renner (rechts) und seine Frau im Gespräch mit der Anwältin Ricarda Lang Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Der Anwalt der Nebenklägerin will Zeugen hören, die von Zwischenfällen in den Jahren 2018 und 2019 berichten können. In dieser Zeit soll der Angeklagte einer Kollegin Nacktbilder geschickt haben. Der Partner der betroffenen Beamtin findet klare Worte.

Wer gehofft hatte, am fünften Tag von geplanten acht Tagen würde Bewegung in die Aufklärung des angeklagten Sachverhalts kommen, wurde am Dienstag enttäuscht. Es ging nicht voran in der Beweisaufnahme im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei. Stundenlang wurde die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz befragt zum Werdegang des mutmaßlichen Opfers. Spannend war es dennoch. Das lag unter anderem an einem Beweisantrag der Anwälte der Kommissarin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt.

„Ganz schön krank, Andreas!“

Denn dieser Antrag hatte es in sich. Der Anwalt Holger Rohne trug vor, er wolle einen Mann als Zeugen hören. Dieser hatte auf dem Tabletrechner seiner Frau, ebenfalls eine Polizistin, Fotos gefunden. Die Aufnahmen zeigten den Inspekteur der Polizei nackt – mal sexuell erregt, mal beim Verrichten der Notdurft. Er war eindeutig erkennbar auf den Fotos, die er der Frau geschickt haben soll. Als der Partner die Fotos 2019 fand, soll sie gesagt haben, dass das „ein Fetisch“ des Andreas Renner sei, der damals noch im Landeskriminalamt arbeitete, gegen den sie nichts tut. Es heißt, er habe sie bei der Bewerbung für den höheren Dienst unterstützt.

Der Mann, der den inzwischen freigestellten Inspekteur offenbar gut kennt, konfrontierte diesen mit klaren Worten: „Ganz schön krank, Andreas. Such Dir nen guten Psychologen!“ Der Inspekteur habe geantwortet, er verstehe den „Brass“ des Mannes. Jedoch habe dieser die Fotos unrechtmäßig in seinem Besitz und solle sie löschen. Der Partner warf dem Inspekteur noch vor, Nacktbilder im Kinderzimmer gemacht zu haben. Auch warf er ihm an den Kopf, nicht sehr intelligent zu sein, wenn er in seiner Position solche Aufnahmen von sich versende, auf der auch sein Gesicht zu sehen sei. Die Frau soll sich auch schon mit einem Brief an das Gericht gewandt haben. Ob der Partner der Frau als Zeuge geladen wird, ist noch nicht entschieden.

Der Fall hat Parallelen zu dem der 34-jährigen Kriminalhauptkommissarin, die Renner vorwirft, sie sexuell genötigt zu haben. Wegen dieser Sache muss er sich vorm Landgericht verantworten: Er soll nach einem Umtrunk im Ministerium mit ihr in einer Cannstatter Kneipe Intimitäten und Küsse getauscht haben. Vor dem Lokal soll er sie genötigt haben, ihn im Intimbereich anzufassen, während er urinierte.

Zunächst sind keine Parallelen zum Fall der anderen Frau erkennbar. Doch sollte auch die 34-jährige Kommissarin, die damals im Auswahlverfahren für den höheren Dienst war, von seiner Unterstützung profitieren – genau wie die Frau, die seine Nacktbildersendungen ertrug.

Der Schwerpunkt des fünften Verhandlungstags lag aber auf etwas anderem: Darauf, warum die Anwärterin den Weg in den höheren Dienst aufgab im Sommer 2022. Oder wurde sie gedrängt, aufzugeben? Die Landespolizeipräsidentin schildert das Personalgespräch, bei dem das entschieden wurde. Ihr sei zugetragen worden, dass die Kollegin eine Beziehung mit einem Kollegen habe. Es sei üblich, dass man das sage im Innenministerium, denn dann würden Vorgesetzte dafür sorgen, dass die Partner nicht im gleichen Bereich arbeiten. Dass die Hauptkommissarin ihr das nicht gesagt hatte, fand Hinz ärgerlich. Der Grund, sie zurück zur alten Dienststelle gehen zu lassen, sei jedoch ihre Fürsorgepflicht gewesen. Den Umlauf für den höheren Dienst abzubrechen, sei Wunsch der Anwärterin gewesen. Die sah es im Nachhinein anders. Es ist eine Whatsapp von ihr aktenkundig, in der es heißt, der Präsidentin und ihrem Vorgesetzten sei es nur „um die eigene Haut gegangen“. Hinz widersprach dem klar.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Da absehbar ist, dass die angesetzten Terminen nicht reichen, wurden weitere bestimmt – das Urteil soll erst Mitte Juli fallen.