Im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei wird ein Mitschnitt angehört, in dem der Angeklagte sich belastet haben könnte. Die Verteidiger wollten das nicht.
Viel ist im Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei am Freitag hinter verschlossenen Türen geschehen. Die Zuhörerinnen und Zuhörer verbrachten mehr Zeit mit Warten auf den Fluren des Landgerichts als im Saal 1. Manche gaben darüber frustriert auf und gingen. Doch sie verpassten einen wichtigen Beschluss der Kammer unter Vorsitz des Richters Volker Peterke, die entscheidend werden könnte für den Fortgang des Prozesses: Die Kammer hat den Mitschnitt eines Videotelefonats zwischen dem angeklagten Inspekteur und der Polizistin, die er sexuell genötigt haben soll, als Beweismittel zugelassen. Die Aufnahme kann vermutlich als wichtiger Beweis dafür wirken, dass die Intimitäten und die angeklagte Tat vom Inspekteur ausgingen.
In dem Verfahren muss sich der höchste Polizeibeamte des Landes wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung verantworten. Er soll nach einem Umtrunk im Innenministerium im November 2021 mit der Kollegin nach Bad Cannstatt in eine Eckkneipe gegangen sein. Im Lokal kam es zu Küssen und Berührungen. Die Verteidigung ist der Ansicht, dass die Frau dies initiiert habe. Zur eigentlichen Tat soll es bei einem Gang vor die Tür gekommen sein. Draußen soll der Inspekteur die Frau genötigt haben, ihn am Geschlechtsteil anzufassen, als er urinierte.
Das Gespräch über Skype fand ein paar Tage später statt. Laut Aussagen des Vernehmungsbeamten und der Polizeipräsidentin Stefanie Hinz, die mit der Kommissarin darüber sprachen, war sie zuvor mehreren Kontaktversuchen des Inspekteurs ausgewichen. Sie zeichnete das Gespräch ohne dessen Wissen auf. Deswegen war gegen die Kommissarin ermittelt worden. Das Verfahren wurde eingestellt.
Auch das Gespräch wurde am Freitag auf Antrag der Verteidigung des Inspekteurs hinter verschlossenen Türen abgespielt. Nach Informationen unserer Zeitung soll der Inspekteur Andreas Renner der Kriminalhauptkommissarin in dem Videotelefonat mehrfach beteuert haben, private Begegnungen mit ihm würden ihr keine Nachteile für den beruflichen Weg bringen. Er könne ihr im Bewerbungsverfahren für den höheren Dienst helfen, soll Renner gesagt haben. Er soll sehr deutlich gemacht haben, dass er Gefallen an den Intimitäten gefunden hatte und sich eine Fortsetzung vorstellen könnte.
Hatte der Inspekteur schon länger ein Auge auf die Kollegin geworfen?
Entscheidend könnten Aussagen des Inspekteurs werden, die er zu seinen Absichten im Vorfeld der Begegnung, um die es geht, und an jenem Abend gemacht haben soll. Er soll angedeutet haben, schon länger ein Auge auf sie geworfen zu haben. Die Initiative, die 16 Jahre jüngere Kollegin bei der Vorbereitung zum Auswahlverfahren zu unterstützen, ging laut der Landespolizeipräsidentin vom Inspekteur aus. Insider sehen in der Aufnahme des Mitschnitts eine entscheidende Wendung im Verfahren – zuungunsten des Angeklagten.
Staatsanwaltschaft sieht die Vorwürfe in einem neuen Licht
Am Freitag ist neben der Zulassung des Mitschnittes noch etwas geschehen: Die Staatsanwaltschaft bewertet den Fall nun wohl anders. Sie hat angeregt, die Anklage zu erweitern, und zwar um einen Unterpunkt des Paragrafen zur sexuellen Nötigung. In diesem steht, dass die Tatperson sich strafbar macht, wenn sie einen Überraschungsmoment ausnutze. Offenbar gab es dafür aus Sicht der Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte bei den Aussagen der Frau.