Der Inspekteur hat den erhofften Freispruch erhalten – aber es dräut ein Revisionsverfahren. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Aus Mangel an Beweisen spricht das Landgericht den Inspekteur der Polizei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil Revision einlegen.

„Andreas Renner wird vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen“: Kaum sind diese Worte verklungen, da hält es der Herr in Reihe vier nicht mehr aus. „Scheiße!“, ruft er. Mehrmals rumort und brodelt es in den Reihen des Sitzungssaals 1 am Stuttgarter Landgericht, während Volker Peterke, der Vorsitzende Richter der 5. Großen Strafkammer, das Urteil begründet. Die Einschätzung der Vertreterinnen und Vertreter des Volkes, in deren Namen gerade Recht gesprochen wird, weicht offenbar weit ab von dem, was das Gericht erkannt hat. Als der Richter sich eine Schlussbemerkung erlaubt, bricht empörtes Gelächter aus. „Es ist der Kammer wichtig: Mit diesem Urteil wollen wir Opfer von sexuellen Straftaten nicht von einer Anzeige abhalten.“ Auf dem Flur nach Ende der Urteilsverkündung indes herrscht die Meinung, dass der Freispruch genau das bewirken wird. Ein ehemaliger Polizist geht noch weiter. Wenige Minuten nachdem er vom Urteil erfuhr, ruft er in der Redaktion an und sagt: „Ich habe heute endgültig meinen Glauben an den Rechtsstaat verloren.“

 

Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen

Der Freispruch ist kein absoluter, auch das macht der Richter deutlich. Es mangele an Beweisen, weil zum einen eine Aussage-gegen-Aussage-Situation bestehe, zum anderen nahm die Kammer der Polizistin, die angab, sexuell genötigt worden zu sein, ihre Version der Geschehnisse nicht ab.

Im Kern ging es um einen Abend im November 2021. Der Inspekteur lud die 16 Jahre jüngere Hauptkommissarin zu einem Personalgespräch ein. Es ging um ihren Aufstieg in den höheren Dienst. Die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz hatte sie ermuntert, einen zweiten Anlauf zu nehmen, weil sie die Frau für sehr geeignet hielt, in die höchsten Ränge der Polizei aufzusteigen – die mit den goldenen Abzeichen auf den Schulterklappen. Weil die damals 32-Jährige bei einem Referat Schwächen gezeigt hatte – und diese auch selbst sah –, vermittelte Hinz den Inspekteur als Berater und Coach.

Er sollte sie für das Auswahlverfahren vorbereiten. Dazu sollte das Gespräch dienen. Renner stellte Sekt kalt und verlegte das Gespräch von Donnerstag am frühen Nachmittag auf kurz vor Feierabend am Freitag – für das Gericht ein Indiz, dass er es geplant hatte, die Kollegin zu einem „einverständlichen Austausch von Zärtlichkeiten zu bewegen“. Das sei Renners Plan gewesen, betonte der Vorsitzende Richter. Nach dem Personalgespräch, bei dem auch Kollegen vorbeikamen auf ein Glas, darunter auch Hinz, ging es weiter in eine Kneipe, noch mit einem weiteren Kollegen. Am Ende landeten Renner und die Hauptkommissarin zu zweit in einer Kneipe in Bad Cannstatt. Man kennt „den Andreas“ dort als Stammgast, der Fußball schaut, „Bild“ liest – und auch schon mal mit weiblicher Begleitung auftaucht. Dort kam es zu Küssen und Zärtlichkeiten. Draußen vor der Tür soll Renner die Frau genötigt haben, ihn während des Urinierens im Intimbereich anzufassen, so lautete die Anklage.

Die Kammer ist der Ansicht, dass die Zärtlichkeiten einvernehmlich waren

Im Lokal hängt eine Überwachungskamera. Mehrere Stunden der Aufnahmen wurden im Prozess angesehen. Darauf ist laut dem Richter wieder nur „einverständliches Geschmuse“ zu sehen. Die Polizeibeamtin sagte, sie habe nach dem Vorfall vor der Tür Ekel empfunden. Der Richter analysiert die Aufnahme: „Kein Ekel, gar kein Ekel, das Gegenteil von Ekel.“ Das habe er gesehen. Zudem habe die Frau Erinnerungslücken gehabt, die unglaubwürdig seien. Auch sei sie nach dem Zwischenfall vor die Tür „total entspannt“ zurückgekehrt ins Lokal.

Die Kammer glaubte der Version, welche auch Renners Verteidigungsteam, angeführt von der Münchner Anwältin Ricarda Lang, vertritt: Am Vormittag nach dem Kneipenabend erhält die Hauptkommissarin eine Sprachnachricht von einem verheirateten Kollegen, mit dem sie schon mal zusammen war. Dieser ist extrem eifersüchtig. Nach und nach berichtet sie ihm aus der Nacht. Weil sie „scheibchenweise“ erzählt, kommt die Kammer zu einem Schluss: „Das war die Geburtsstunde der sexuellen Nötigung“, sagt der Richter Volker Peterke. Sprich: Die Hauptkommissarin habe die Ereignisse so dargestellt, weil sie Hoffnung gehabt habe, ihren verheirateten Kollegen zurückgewinnen zu können. Das ist das Narrativ, das auch die Verteidigung bediente.

Die Verteidigung hatte von Anfang an andere Schuldige in dem Fall ausgemacht. Zum Beispiel die Medien. Die hat Ricarda Lang auch nach dem Urteil immer noch auf dem Kieker. „Jetzt können Sie weiter den Herrn Renner diskreditieren und ihre eigenen Wahrheiten schreiben, obwohl der Herr Renner unschuldig ist.“

Anwalt betont: Nötigung kann stattgefunden haben

Ruhiger reagierte der Anwalt der Polizeibeamtin, die Nebenklägerin in dem Verfahren war. „Das Gericht hat am Ende gesagt, dass es durchaus sein kann, dass es zu einer Nötigung gekommen ist, aber dass es nicht bewiesen werden konnte“, hält der Anwalt Holger Rohne fest. Und noch etwas ist ihm wichtig: Das Gericht hat eine Einlassung erwähnt, welche Andreas Renner bei seinem ersten Anwalt gemacht hatte: Da habe er gesagt, dass es zur Berührung im Intimbereich gekommen sei. Die Niederschrift konnte aufgrund strafprozessualer Regeln nicht eingeführt werden. Erwähnt wurde es dennoch.

Mit Spannung verfolgen auch Landespolitiker den Urteilstag. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) schließt trotz des Freispruchs vor Gericht eine Rückkehr des Inspekteurs der Polizei Baden-Württembergs auf seinen Posten aus. „Der Inspekteur der Polizei wird nicht in dieses Amt zurückkehren können“, sagte er am Freitagabend in der Sendung „SWR Aktuell“. „Nicht alles, was strafrechtlich folgenlos bleibt, ist auch in Ordnung, würdig und recht.“ Ohnehin geht es nicht nur um die strafrechtliche Aufarbeitung. Parallel läuft auch ein Untersuchungsausschuss, der sich mit der Vergabepraxis von Spitzenjobs bei der Polizei beschäftigt. Der SPD-Innenexperte Sascha Binder findet deutliche Worte: „Eine Position mit Personalverantwortung, gleich wo, ist für diesen Mann schlicht undenkbar und kann keiner Mitarbeiterin und keinem Mitarbeiter zugemutet werden.“ Erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann das Disziplinarverfahren beginnen. Das kann noch dauern. Denn die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am Freitag angekündigt, dass sie Revision einlegen werde. Sie hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert.