Die Angeklagte hat inzwischen mit dem Kiffen aufgehört. Foto: dpa

Weil eine Fellbacherin von der Cannabis-Plantage ihres Ehemannes mitkonsumiert hat, muss sie als Strafe 1000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.

Fellbach/Waiblingen - Eine Kiffer-Wohnung wie aus dem Bilderbuch: Im Schlafzimmer steht ein Anbauzelt für Cannabis, im Flur ein Wäscheständer, auf dem Hanfpflanzen trocknen. Die Polizeibeamten mussten bei Angelika König und ihrem Ehemann Karsten (alle Namen geändert) erst gar nicht groß nach belastendem Material suchen, denn die Beweisstücke lagen quasi direkt vor ihren Füßen.

Das Ehepaar aus Fellbach musste sich in getrennten Verfahren wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Karsten König hatte bei der Hausdurchsuchung im Juni vergangenen Jahres sofort die ganze Schuld auf sich genommen. Er sagte, dass er ganz alleine für den Anbau und die Pflege der Cannabis-Plantage verantwortlich gewesen sei. Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft sah das anders: „Beide hatten ihren Nutzen, beide haben die Drogen konsumiert“, sagte einer der ermittelnden Polizisten vor Gericht.

Bei der Hausdurchsuchung werden 291 Gramm Marihuana gefunden

Angelika König wurde erst im Rahmen der Ermittlungen zur Beschuldigten. Die Polizei war auf Karsten König aufmerksam geworden, weil er in einem einschlägigen Online-Shop in Hannover ein Zelt für den Anbau von Cannabis bestellt hatte. Bei der Durchsuchung der Wohnung im Juni vergangenen Jahres wurden insgesamt 291 Gramm Marihuana gefunden – das sind 1959 Konsumeinheiten. Der Grenzwert einer geringen Menge wurde damit mehrfach überschritten.

Die 33-jährige Angeklagte ist nicht vorbestraft. Sie arbeitet in einer Führungsposition in der Pflegebranche. Nach dem Vorfall habe sie sofort mit dem Kiffen aufgehört und sich zu einem Drogenkontrollprogramm angemeldet, ließ die junge Frau über ihren Verteidiger ausrichten. Von den sechs Cannabispflanzen in der Wohnung habe sie gelegentlich konsumiert, räumte sie ein. Um die Pflege der Plantage habe sie sich dagegen nicht gekümmert.

Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe auf Bewährung

„Schon im Hausflur hatte es nach Marihuana gerochen“, erzählte der ermittelnde Polizeibeamte. Allerdings seien in der Wohnung keinerlei Hinweise gefunden worden, dass mit den Drogen gehandelt wurde. Diese Feststellung wertete der Staatsanwalt als positiv. Dennoch forderte er in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem sollte die Angeklagte als Auflage 2000 Euro zahlen.

Während der Verteidiger von „Beihilfe“ sprach, stand für Richter Steffen Kärcher fest, dass sich die 33-Jährige im Sinne der Anklage schuldig gemacht hat. Sie sei über die Plantage informiert gewesen und habe über einen langen Zeitraum das Marihuana mitkonsumiert. Er verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Auflage muss Angelika König 1000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.