Die Polizei räumte den Gerichtssaal, die Aktivisten versammelten sich vor dem Gebäude: „Gerichte sind zum Essen da“, schrieben sie unter anderem auf den Boden. Foto: Fuchs

Im Prozess gegen eine Antiatom-Aktivistin gibt es im Heilbronner Amtsgericht Tumult. Der Richter lässt den Saal räumen, auch die Aktivistin fliegt raus. Und das ist noch nicht alles.

Heilbronn - Eigentlich ist es am Mittwoch im Heilbronner Amtsgericht lediglich um eine Ordnungswidrigkeit gegangen. Dafür wird ein Bußgeld verhängt, dagegen kann man Einspruch einlegen, dann verhandelt ein Richter. Dieses Bußgeldverfahren aber fand unter Sicherheitsvorkehrungen statt, wie sie sonst bei Rockerprozessen üblich sind: Personenchecks, Ausweiskopien, Taschen abgeben, mehrere Justizbeamte im Einsatz – das ganze Programm. Dennoch ist es in dem Verfahren gegen die bekannte Anti-Atom-Aktivistin Cécile Lecomte, die bei zwei Castortransporten 2017 an Blockaden beteiligt war, zu Tumulten gekommen. Am Ende wurde ihr Bußgeld von 450 Euro auf 200 reduziert, weil ihr der Richter zugute hielt, aus ethischen Motiven gehandelt zu haben.

Die 36-Jährige aus Lüneburg nutzte den Gerichtssaal von Anfang als Bühne, um gegen die ihrer Ansicht nach himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass sie sich überhaupt vor Gericht verantworten muss, zu protestieren. Sie hatte sich laut Gericht mit fünf anderen im vorigen Juni in Bad Wimpfen von der Neckarbrücke abgeseilt und so den ersten Castortransport gut eine Stunde verzögert. Im Oktober war sie mit drei anderen bei Gundelsheim im Neckar geschwommen, um das Castor-Schiff an der Weiterfahrt zu hindern. Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz hatte sie deshalb die Bußgeldbescheide kassiert und dagegen Einspruch erhoben. Sie ist nicht die Einzige; mehr als zehn solcher Verfahren sind noch anhängig.

Die Aktivistin brüllt den Richter an

Die ehemalige Lehrerin ist mittlerweile hauptberuflich Aktivistin, bundesweit bekannt und mit Gerichten vertraut. Eigenen Angaben zufolge hat sie seit 2006 quer durch die Republik eine dreistellige Zahl von Prozessen als Klägerin oder Beklagte bestritten, vom Amtsgericht Lüneburg bis zum Bundesverfassungsgericht. Den Respekt vor Juristen hat das nicht erhöht. In Heilbronn schrie sie den Richter an, warf ihm Willkür und Rechtsbeugung vor, zweifelte an seinem Sachverstand oder klopfte sich mit der Hand an die Stirn. Lecomtes Befangenheitsantrag lehnte der Richter ab, weil er offenkundig dazu diene, das Verfahren zu verzögern.

Ihre Begleiter lachten, riefen dazwischen, warfen Konfetti. Der Richter ließ schließlich den Saal räumen. Auch die Betroffene – Angeklagte gibt es im Bußgeldverfahren nicht – musste gehen, besser: Sie ließ sich von Polizisten wegtragen, gleich zweimal übrigens. Erst im Laufe der Verhandlung, dann bei der Urteilsverkündung, weil die 36-Jährige so laut sang, dass der Richter sein eigenes Wort nicht mehr verstand. Womöglich sehen sich die beiden wieder. Cécile Lecomte kündigte an, den Richter wegen Rechtsbeugung anzuzeigen.