Das Landgericht prüft, ob die Angeklagte schuldfähig ist. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Vor dem Landgericht Heilbronn muss sich eine 67-jährige Frau bereits zum zweiten Mal verantworten, nachdem der BGH das erste Urteil aufgehoben hat. Sie soll einen Brand gelegt haben, aber womöglich psychisch krank sein.

Auch im zweiten Prozess um eine mögliche Brandstiftung in der Amannstraße in Bönnigheim tun sich die Prozessbeteiligten schwer mit der Einschätzung der kleinen Frau mit den grauen Haaren auf der Anklagebank. Sicher ist, dass sie zwischen 2011 und 2019 insgesamt 14-mal im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg stationär behandelt wurde. Und im Dezember 2022 verurteilte sie die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn wegen besonders schwerer Brandstiftung zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe.