Im Prozess um den Mord in einem Restaurant fordert die Nebenklage lebenslänglich. Foto: Weingand / STZN

Ein Anwalt beschreibt im Asien-Perle-Prozess das Opfer als Frau, die wegen ihres Erfolges sterben musste und fordert lebenslänglich für die Angeklagten.

Backnang/Stuttgart - Das Opfer der Bluttat im Backnanger Restaurant Asien Perle hat am Dienstag beim ersten Nebenklage-Plädoyer im Mordprozess vor dem Stuttgarter Landgericht im Mittelpunkt gestanden. „Eine Frau ist viel zu früh aus dem Leben gerissen worden“, sagte der Anwalt eines der Söhne, der als Nebenkläger im Prozess beteiligt ist. „Morgen wäre sie 55 Jahre alt geworden.“ Die Seniorchefin des Lokals sei mit der auf brutalste Weise ausgeführten Bluttat für ihren Erfolg bestraft worden. Denn bei der Frau, die einst in China in ärmlichen Verhältnissen geboren worden sei, handle es sich um ein Paradebeispiel dafür, wie man mit Fleiß und Engagement als Einwanderer in Deutschland eine Existenz aufbauen kann: „Die Frau lebte für das Restaurant.“

Keinerlei Mitgefühl mit dem Opfer

Im Kontrast dazu hätten die zwei Angeklagten hier im Land genauso wenig Fuß gefasst, wie einst in Rumänien. Schon ihre Vergangenheit zeichne sich vor allem durch Einbrüche und Diebstahl aus. Die Asien Perle hätten sie als weiteres lohnendes Ziel ausgemacht und sich durch zeitweises Arbeiten dort den Überblick über die Abläufe verschafft, was ihnen die Durchführung des Verbrechens erleichtert habe. Sie hätten sich am Tattag im dunklen Hintergrund des Lokals so lange versteckt gehalten, bis mit Ausnahme der Chefin alle jene Ebene des Gebäudes verlassen hatten. Das mit der Abendtoilette befasste arg- und wehrlose Opfer hätten sie auf brutalste Weise attackiert, niedergeprügelt und noch auf dem Boden mit Tritten und Schlägen malträtiert. Ohne jegliches Mitgefühl hätten sie die Frau gefesselt. Sie erlag kurz darauf ihren Verletzungen. „Das Wohl der Geschädigten war ihnen völlig egal.“

Anwalt hält Mordmerkmale für offensichtlich

„Dass die Angeklagten das Hauptmerkmal des Mordes verwirklicht haben, dürfte klar sein“, betonte der Anwalt. Er verwies auch auf das Grundmotiv Habgier, das dem gesamten Plan des Überfalls auf die Frau zugrunde gelegen habe: Allen Mitarbeitern sei bekannt gewesen, dass die Frau die Tageseinnahmen in ihrem Zimmer verwahrte. Er schloss sich der Forderung des Staatsanwaltes an, der lebenslange Haft für beide Angeklagten gefordert hatte – samt der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der Prozess wird am kommenden Dienstag mit weiteren Plädoyers fortgesetzt.